Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NZM 2016, 58
Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM),
Jahrgang: 2016, Seite: 58
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NZM 2016, 58:
Landgericht Hamburg, Urteil vom17.06.2015
- 318 S 167/14 -
Installation von Fahrradständern auf Tiefgaragenstellplatz stellt zweckwidrige Nutzung von Sondereigentum dar
Wird in der Teilungserklärung die Bezeichnung "Tiefgaragenstellplatz" verwendet, meint dies das Abstellen von Kraftfahrzeugen. Die Installation von Fahrradständern zwecks Abstellens von Fahrrädern auf einem im Sondereigentum stehenden Tiefgaragenstellplatz stellt daher eine zweckwidrige Nutzung dar, die nicht durch Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft genehmigt werden kann. Dies hat das Landgericht Hamburg entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NZM 2016, 58 wird teils auch als „NZM 16, 58“, „NZM 2016, S. 58“ oder „NZM 16, S. 58“ zitiert.