Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NZM 2017, 23
Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM),
Jahrgang: 2017, Seite: 23
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NZM 2017, 23:
Bundesgerichtshof, Beschluss vom11.10.2016
- VIII ZR 300/15 -
BGH zur Vorratskündigung: Unwirksame Eigenbedarfskündigung aufgrund nicht absehbaren Nutzungswunsches der Eigenbedarfsperson
Eine Eigenbedarfskündigung gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB ist als sogenannte Vorratskündigung, der ein gegenwärtig noch nicht absehbarer Nutzungswunsch der Eigenbedarfsperson zugrunde liegt, unwirksam. Vielmehr muss sich der Nutzungswunsch soweit verdichtet haben, dass ein konkretes Interesse an einer alsbaldigen Eigennutzung besteht. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NZM 2017, 23 wird teils auch als „NZM 17, 23“, „NZM 2017, S. 23“ oder „NZM 17, S. 23“ zitiert.