Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NZV 2004, 343
Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV),
Jahrgang: 2004, Seite: 343
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NZV 2004, 343:
Bundesgerichtshof, Urteil vom30.03.2004
- VI ZR 163/03 -
Verletzung eines Mitschülers durch Feuerwerkskörper während Unterrichtspause: Schüler haftet nicht auf Schadenersatz
Wird durch das übermütige Verhalten eines Schülers ein Mitschüler während einer Unterrichtspause durch einen Feuerwerkskörper verletzt, so liegt eine schulbezogene Verletzungshandlung vor. Der Schüler haftet daher nur unter der Voraussetzung eines vorsätzlichen Handelns auf Schadenersatz. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NZV 2004, 343 wird teils auch als „NZV 04, 343“, „NZV 2004, S. 343“ oder „NZV 04, S. 343“ zitiert.