Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NZV 2004, 534
Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV),
Jahrgang: 2004, Seite: 534
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NZV 2004, 534:
Landgericht Osnabrück, Urteil vom21.01.2004
- 2 S 790/03 -
Bei Angabe einer Durchfahrtshöhe ist ein Sicherheitszuschlag von 20 cm erforderlich
Bei der Angabe der Durchfahrtshöhe unter einer Toreinfahrt muss ein Sicherheitszuschlag von mindestens 20 cm vorgenommen werden. Fehlt dieser Zuschlag und kommt es deswegen zu einem Schadensfall, begründet dies ein Mitverschulden. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Osnabrück hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NZV 2004, 534 wird teils auch als „NZV 04, 534“, „NZV 2004, S. 534“ oder „NZV 04, S. 534“ zitiert.