Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NZV 2005, 141
Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV),
Jahrgang: 2005, Seite: 141
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NZV 2005, 141:
Bundesgerichtshof, Urteil vom01.12.2004
- X ZR 133/03 -
BGH zur Unwirksamkeit von Haftungsbeschränkungsklauseln in den AGB des Betreibers einer Autowaschanlage
Der für das Werkvertragsrecht zuständige X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat zwei Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Betreibers einer Autowaschanlage für unwirksam erklärt, mit denen der Betreiber seine Haftung für außen an der Karosserie angebrachte Teile auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränken und sich auch für sämtliche Folgeschäden - unabhängig von der Art des unmittelbaren Schadens - von leichter Fahrlässigkeit freizeichnen wollte. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NZV 2005, 141 wird teils auch als „NZV 05, 141“, „NZV 2005, S. 141“ oder „NZV 05, S. 141“ zitiert.