Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NZV 2007, 49
Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV),
Jahrgang: 2007, Seite: 49
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NZV 2007, 49:
Oberlandesgericht Bamberg, Beschluss vom29.09.2006
- 3 Ss OWi 1050/06 -
Telefonieren bei roter Ampel und ausgestelltem Motor ist erlaubt
Wer als Autofahrer vor einer roten Ampel wartet und den Motor ausstellt, darf mit seinem Handy telefonieren. Das hat das Oberlandesgericht Bamberg entschieden und ein Urteil des Amtsgerichts Kempten aufgehoben. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NZV 2007, 49 wird teils auch als „NZV 07, 49“, „NZV 2007, S. 49“ oder „NZV 07, S. 49“ zitiert.