Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NZV 2008, 49
Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV),
Jahrgang: 2008, Seite: 49
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NZV 2008, 49:
Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom28.12.2006
- 2 Ss OWi 805/06 -
Bußgeld: Funktionsüberprüfung während des Autofahrens stellt unzulässige Handybenutzung dar
Hält sich ein Autofahrer während des Fahrens das Handy am Ohr, um zu überprüfen, ob das Handy ausgeschaltet ist, liegt eine unzulässige Benutzung des Handys vor und somit eine Ordnungswidrigkeit. Denn das Benutzen setzt kein Telefonieren voraus. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NZV 2008, 49 wird teils auch als „NZV 08, 49“, „NZV 2008, S. 49“ oder „NZV 08, S. 49“ zitiert.