Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NZV 2009, 289
Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV),
Jahrgang: 2009, Seite: 289
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NZV 2009, 289:
Landgericht Stuttgart, Urteil vom19.11.2008
- 4 S 255/07 -
Fahrzeuganhänger sind bei Sturmgefahr speziell zu sichern
Die Kfz-Haftpflichtversicherung haftet auch für Schäden, die durch einen bei ihr versicherten Kfz-Anhänger entstehen, wenn dieser durch einen Sturm gegen ein Auto gedrückt wird. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Stuttgart hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NZV 2009, 289 wird teils auch als „NZV 09, 289“, „NZV 2009, S. 289“ oder „NZV 09, S. 289“ zitiert.