Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NZV 2013, 482
Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV),
Jahrgang: 2013, Seite: 482
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NZV 2013, 482:
Bundesgerichtshof, Urteil vom13.03.2013
- VIII ZR 172/12 -
Oldtimer-Kauf: Autoverkäufer muss für nicht ordnungsgemäß erteilte TÜV-Bescheinigung haften
Die in einem Kaufvertrag enthaltene Klausel "positive Begutachtung nach § 21 c StVZO (Oldtimer) im Original" stellt eine Beschaffenheitsvereinbarung dar, mit der der Verkäufer die Gewähr dafür übernimmt, dass sich das Fahrzeug in einem die Erteilung der TÜV-Bescheinigung rechtfertigenden Zustand befindet. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NZV 2013, 482 wird teils auch als „NZV 13, 482“, „NZV 2013, S. 482“ oder „NZV 13, S. 482“ zitiert.