Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NZV 2014, 372
Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV),
Jahrgang: 2014, Seite: 372
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NZV 2014, 372:
Oberlandesgericht Oldenburg, Urteil vom25.02.2014
- 1 Ss 204/13 -
Auch für Kutscher liegt Grenzwert für absolute Fahruntüchtigkeit bei 1,1 Promille
Das Oberlandesgericht Oldenburg hat entschieden, dass auch für Kutscher der Grenzwert für eine absolute Fahruntüchtigkeit bei 1,1 ‰ liegt. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NZV 2014, 372 wird teils auch als „NZV 14, 372“, „NZV 2014, S. 372“ oder „NZV 14, S. 372“ zitiert.