Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NZV 2014, 418
Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV),
Jahrgang: 2014, Seite: 418
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NZV 2014, 418:
Amtsgericht München, Urteil vom25.02.2014
- 331 C 16026/13 -
Vollbremsung aufgrund Eichhörnchens: Auffahrender haftet zu 75 % für Auffahrunfall
Bremst ein Autofahrer aufgrund eines die Fahrbahn überquerenden Eichhörnchens sein Fahrzeug stark ab und fährt der nachfolgende Autofahrer daraufhin auf das vorausfahrende Fahrzeug auf, so spricht ein Anscheinsbeweis dafür, dass der Nachfolgende unaufmerksam war oder nicht den nötigen Abstand eingehalten hat. Er haftet daher zu 75 % für den Unfall. Da der Vorausfahrende wegen eines Kleintiers das Fahrzeug abbremste, hat dieser einen Haftungsanteil von 25 % zu tragen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts München hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NZV 2014, 418 wird teils auch als „NZV 14, 418“, „NZV 2014, S. 418“ oder „NZV 14, S. 418“ zitiert.