Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NZV 2014, 458
Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV),
Jahrgang: 2014, Seite: 458
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NZV 2014, 458:
Kammergericht Berlin, Hinweisbeschluss vom20.11.2013
- 22 U 72/13 -
Auffahrunfall im Straßenverkehr: Allgemeine Lebenserfahrung und Anscheinsbeweis sprechen für Verschulden des Auffahrenden
Kommt es im Straßenverkehr zu einem Auffahrunfall, so spricht die allgemeine Lebenserfahrung und damit ein Anscheinsbeweis dafür, dass der Auffahrende den Unfall verschuldet hat. Dieser Anscheinsbeweis kann nur dadurch erschüttert werden, dass der Auffahrende das Vorliegen eines untypischen Unfallhergangs darlegt. Dies hat das Kammergericht entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NZV 2014, 458 wird teils auch als „NZV 14, 458“, „NZV 2014, S. 458“ oder „NZV 14, S. 458“ zitiert.