Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NZV 2015, 391
Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV),
Jahrgang: 2015, Seite: 391
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NZV 2015, 391:
Amtsgericht Frankenthal, Urteil vom15.10.2014
- 3 a C 158/13 -
Bei Verkehrsunfall im EU-Ausland richtet sich Schmerzensgeldhöhe nach dem Recht des Landes
Erleidet ein in Deutschland lebender Autofahrer im EU-Ausland einen Verkehrsunfall, richtet sich die Höhe des Schmerzensgeldes anhand des Rechts des Landes. Schädel- und Rückenprellung, Schleudertrauma, Arbeitsunfähigkeit und Schmerzen als Unfallfolgen rechtfertigen nach polnischem Recht ein Schmerzensgeld in Höhe von 2.000 EUR. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Frankenthal hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NZV 2015, 391 wird teils auch als „NZV 15, 391“, „NZV 2015, S. 391“ oder „NZV 15, S. 391“ zitiert.