Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NZV 2015, 400
Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV),
Jahrgang: 2015, Seite: 400
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NZV 2015, 400:
Bundesgerichtshof, Urteil vom09.04.2015
- 4 StR 401/14 -
BGH: Blutalkoholkonzentration von über 1,1 Promille spricht allein nicht für vorsätzliche Trunkenheitsfahrt
Allein eine die Grenze der absoluten Fahruntüchtigkeit übersteigende Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille lässt nicht den Schluss einer vorsätzlichen Trunkenheitsfahrt zu. Eine solche Blutalkoholkonzentration stellt aber ein gewichtiges Indiz für das Vorliegen vorsätzlichen Handelns dar. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NZV 2015, 400 wird teils auch als „NZV 15, 400“, „NZV 2015, S. 400“ oder „NZV 15, S. 400“ zitiert.