Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NZV 2016, 294
Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV),
Jahrgang: 2016, Seite: 294
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NZV 2016, 294:
Amtsgericht Lüdinghausen, Urteil vom07.03.2016
- 19 OWi - 89 Js 2669/15-258/15 -
Kein grober Verstoß gegen Geschwindigkeitsbegrenzung bei defektem Tacho
Überschreitet ein Autofahrer die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 32 km/h, kann ihm dann kein grober Pflichtverstoß angelastet werden, wenn die Geschwindigkeitsüberschreitung maßgeblich auf einen Defekt des Tachos zurückzuführen ist. Gleichwohl ist ihm ein fahrlässiger Geschwindigkeitsverstoß vorzuwerfen, der eine Geldbuße rechtfertigt. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Lüdinghausen hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NZV 2016, 294 wird teils auch als „NZV 16, 294“, „NZV 2016, S. 294“ oder „NZV 16, S. 294“ zitiert.