Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NZV 2016, 351
Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV),
Jahrgang: 2016, Seite: 351
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NZV 2016, 351:
Saarländisches Oberlandesgericht, Beschluss vom28.08.2015
- 1 A 5/15 -
Eintrag in der Zulassungsbescheinigung sowie Besitz der Zulassungsbescheinigung begründen keinen Herausgabeanspruch eines sichergestellten Fahrzeugs
Ein sichergestelltes Fahrzeug muss nach § 24 Abs. 1 des Polizeigesetzes des Saarlandes (SPolG) grundsätzlich an denjenigen herausgegeben werden, bei dem es sichergestellt wurde. Die Herausgabe an eine andere Person setzt voraus, dass diese ihre Berechtigung glaubhaft gemacht hat. Der Eintrag in der Zulassungsbescheinigung sowie der Besitz der Bescheinigung sprechen nicht für die Eigentümerstellung und begründen damit keine Berechtigung. Dies geht aus einer Entscheidung des Saarländischen Oberverwaltungsgerichts hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NZV 2016, 351 wird teils auch als „NZV 16, 351“, „NZV 2016, S. 351“ oder „NZV 16, S. 351“ zitiert.