Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NZV 2016, 373
Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV),
Jahrgang: 2016, Seite: 373
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NZV 2016, 373:
Landgericht Saarbrücken, Urteil vom03.07.2015
- 13 S 26/15 -
Eingeholtes Schadensgutachten muss gegnerischer Haftpflichtversicherung zur Prüfung günstigerer Verwertungsmöglichkeit eines Unfallfahrzeugs vorgelegt werden
Holt der Geschädigte eines Verkehrsunfalls für sein beschädigtes Fahrzeug ein Schadensgutachten ein, so ist er grundsätzlich im Rahmen seiner Obliegenheit zur Schadensminderung gemäß § 254 BGB verpflichtet, das Gutachten der gegnerischen Haftpflichtversicherung zeitnah vorzulegen. Diese wird dadurch in die Lage versetzt, das Vorliegen von günstigeren Verwertungsmöglichkeiten zu prüfen. Dies hat das Landgericht Saarbrücken entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NZV 2016, 373 wird teils auch als „NZV 16, 373“, „NZV 2016, S. 373“ oder „NZV 16, S. 373“ zitiert.