Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NZV 2018, 342
Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV),
Jahrgang: 2018, Seite: 342
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NZV 2018, 342:
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom26.03.2018
- 8 B 233/18 -
Benennung des Fahrers erst nach Verjährung der Verkehrsordnungswidrigkeit rechtfertigt Anordnung einer Fahrtenbuchauflage gegen Fahrzeughalter
Wird mit einem Fahrzeug die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten und benennt der Fahrzeughalter erst nach Verjährung der Ordnungswidrigkeit den Fahrer, so kann die zuständige Behörde gemäß § 31 a Abs. 1 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) eine Fahrtenbuchauflage anordnen. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NZV 2018, 342 wird teils auch als „NZV 18, 342“, „NZV 2018, S. 342“ oder „NZV 18, S. 342“ zitiert.