wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Samstag, 23. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: NZV 2018, 342

Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV),
Jahrgang: 2018, Seite: 342

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NZV 2018, 342:

Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom26.03.2018
- 8 B 233/18 -

Benennung des Fahrers erst nach Verjährung der Verkehrs­ordnungs­widrig­keit rechtfertigt Anordnung einer Fahrtenbuchauflage gegen Fahrzeughalter

Wird mit einem Fahrzeug die zulässige Höchst­geschwindig­keit überschritten und benennt der Fahrzeughalter erst nach Verjährung der Ordnungswidrigkeit den Fahrer, so kann die zuständige Behörde gemäß § 31 a Abs. 1 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) eine Fahrtenbuchauflage anordnen. Dies hat das Ober­verwaltungs­gericht Nordrhein-Westfalen entschieden. Lesen Sie mehr

Werbung

Die Fundstelle NZV 2018, 342 wird teils auch als „NZV 18, 342“, „NZV 2018, S. 342“ oder „NZV 18, S. 342“ zitiert.



Wenn Sie einen Anwalt suchen, kann Ihnen unser Partnerportal, das Deutsche Anwaltsregister, sicher helfen:
einen Anwalt über das Deutsche Anwaltsregister suchenSie suchen einen Anwalt?
Das Deutsche Anwaltsregister hilft ...

kostenlose-urteile.de - kostenlos Urteile recherchieren, ohne Abo - kostenlos Urteile lesen, ohne Zeitbeschränkung

einige wichtige Links:Startseite | Datenschutzerklärung | Impressum | Kontakt | über uns

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH