Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NZV 2018, 382
Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV),
Jahrgang: 2018, Seite: 382
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NZV 2018, 382:
Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom20.02.2018
- I-1 U 59/17 -
Foto des Unfallverursachers mit beschädigtem Fahrzeug trotz abgestrittener Bekanntschaft mit Unfallgeschädigtem spricht für Unfallmanipulation
Zeigt ein Facebook-Post vor einem Verkehrsunfall den Unfallverursacher mit dem beschädigten Fahrzeug, so spricht dies für eine Unfallmanipulation, wenn der Unfallverursacher eine Bekanntschaft mit dem Unfallgeschädigten abstreitet, ohne zugleich die Herkunft des Fotos erklären zu können. Weitere Indizien für eine Unfallmanipulation sind die Beschädigung eines hochpreisigen Fahrzeugs, die fiktive Schadensabrechnung und die Präsentation einer klaren Haftungslage bei gleichzeitigen vagen Angaben zum Unfallhergang. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NZV 2018, 382 wird teils auch als „NZV 18, 382“, „NZV 2018, S. 382“ oder „NZV 18, S. 382“ zitiert.