wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern3/0/5(13)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Dresden, Urteil vom 13.07.2022
1 U 2039/21 -

Kein Anspruch auf Schadensersatz wegen Verdienstausfalls bei objektiv falscher Krankschreibung

Tatsächliche objektive Arbeitsunfähigkeit muss bestehen

Kommt es zu einem Verdienstausfall, weil der Geschädigte im Vertrauen auf eine objektiv falsche Krankschreibung nicht arbeitet, steht ihm kein Anspruch auf Schadensersatz wegen des Verdienstausfalls zu. Es muss eine tatsächliche objektive Arbeitsunfähigkeit bestehen. Dies hat das Oberlandesgericht Dresden entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Mai 2019 kam es in einer Waschstraße in Chemnitz zu einem Unfall. Nachfolgend bestand unter anderem Streit darüber, ob dem Geschädigten über den Zeitraum September 2019 hinaus ein Anspruch auf Schadensersatz wegen eines Verdienstausfalls zustehe. Zwar lag für die Zeit eine Krankschreibung vor, so dass der Geschädigte nicht arbeitete, es stellte sich aber heraus, dass die Krankschreibung falsch war. Das Landgericht Chemnitz verneinte daher den Anspruch auf Schadensersatz wegen des Verdienstausfalls über den Zeitraum September 2019 hinaus. Dagegen richtete sich die Berufung des Geschädigten. Seiner Meinung nach habe er darauf vertrauen dürfen, dass die Arbeitsunfähigkeit medizinisch korrekt festgestellt wurde. Stellt sich im Nachhinein heraus, dass die Diagnose falsch war, so könne dies nicht zu seinem Nachteil gehen.

Kein weitergehender Anspruch auf Schadensersatz wegen Verdienstausfalls

Das Oberlandesgericht Dresden entschied gegen den Geschädigten. Ihm stehe kein weitergehender Anspruch auf Schadensersatz wegen eines Verdienstausfalls zu. Denn auch bei berechtigtem Vertrauen auf die objektiv falsche Krankschreibung liege gegen den Schädiger ein erstattungsfähiger Schadensersatzanspruch des Geschädigten nicht vor. Es genüge nicht, dass der Geschädigte berechtigterweise auf die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung habe vertrauen dürfen. Vielmehr müsse eine tatsächliche objektive Arbeitsunfähigkeit bestehen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 31.08.2022
Quelle: Oberlandesgericht Dresden, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Landgericht Chemnitz, Urteil vom 12.08.2021
    [Aktenzeichen: 5 O 1438/20]
Aktuelle Urteile aus dem Schadensersatzrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 32114 Dokument-Nr. 32114

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil32114

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 3 (max. 5)  -  13 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?