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Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 14.11.2024
- 16 U 52/23 -
Facebook darf Posts mit Fehlinformationen zur Wirksamkeit und Gefährlichkeit der Corona-Impfung löschen
Keinen Anspruch auf Wiederfreischaltung der Posts mit Fehlinformationen
Die Nutzungsbedingungen berechtigten Facebook, Beiträge mit „Falschmeldungen“ u.a. in Form von „Fehlinformation zu Impfstoffen“ zu löschen. Voraussetzung ist, dass die Informationen nach Einschätzung sachverständiger Gesundheitsbehörden oder führender Gesundheitsorganisationen falsch sind und wahrscheinlich zu einer Impfverweigerung beitragen. Sie dürfen zudem keine sachbezogene Kritik am derzeitigen Erkenntnisstand darstellen. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat die Berufung des Klägers, mit der er die erneute Freischaltung des gelöschten Posts begehrte, zurückgewiesen.
Der Kläger postete auf der von der Beklagten betriebenen Plattform
Studien widerlegen die im Post enthaltenen Äußerungen
Dieses Begehren hatte auch in der Berufung keinen Erfolg. Der Kläger habe keinen Anspruch, dass die Beklagte den
Hier habe die Beklagte für drei in dem Post enthaltene Äußerungen belegt, dass es sich um derartige Fehlinformationen handele: Die im
Verbot bezieht sich allein auf Tatsachenäußerungen - nicht auf politische Meinungen
Die Regelungen hielten auch einer Inhaltskontrolle bei Vornahme der gebotenen Abwägung der Meinungsfreiheit der Nutzer einerseits und der Berufsfreiheit der Beklagten andererseits stand. Für das hier maßgebliche Verbot von Fehlinformationen bestehe ein sachlicher Grund. Die Beklagte nehme ein legitimes öffentliches Interesse wahr. Dem Kläger werde mit der Regelung auch nicht die Äußerung einer bestimmten politischen Ansicht untersagt. Das Verbot beziehe sich allein auf Tatsachenäußerungen, nicht auf politische Meinungen. Eine sachbezogene Kritik an Corona-19-Virus-Impfungen wäre zudem nicht von dem Löschungstatbestand erfasst. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Mit der Nichtzulassungsbeschwerde kann die Zulassung der Revision vor dem BGH begehrt werden.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.11.2024
Quelle: Oberlandesgericht Frankfurt m Main, ra-online (pm/ab)
- Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 26.01.2023
[Aktenzeichen: 2-03 O 71/22]
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Dokument-Nr. 34562
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