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Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 04.03.2022
- 1 B 174/22 -
Verbale und handgreifliche sexuelle Belästigung einer Kollegin rechtfertigt sofortige Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe
Vorliegen einer Straftat nach § 184 i Abs. 1 StGB
Wer eine Kollegin verbal und handgreiflich sexuell belästigt, begeht eine Straftat nach § 184 i Abs. 1 StGB. Dies rechtfertigt die sofortige Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Mit Bescheid vom November 2021 wurde ein
Fristlose Entlassung aus Beamtenverhältnis wegen sexueller Belästigung
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen bestätigte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts. Der Beamte habe hier eine nach § 184 i Abs. 1 StGB strafbare
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.03.2022
Quelle: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 31567
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