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Oberlandesgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 22.02.2018
- 2 Rv 157/17 -
Hausfriedensbruch durch Eindringen von Tierschützern in einen Schweinezuchtbetrieb zur Dokumentation von Gesetzesverstößen nicht strafbar
Vorliegen eines rechtfertigenden Notstands
Dringen Tierschützer in einen Schweinezuchtbetrieb ein, um Verstöße gegen den Tierschutz zu dokumentieren, ist der damit verbundene Hausfriedensbruch gemäß § 34 StGB gerechtfertigt. Dies gilt aber nur, wenn die Gesetzesverstöße bekannt sind und die Behörden trotz dessen nichts unternehmen. Dies hat das Oberlandesgericht Sachsen-Anhalt entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall wurden zwei Tierschützer wegen
Amtsgericht und Landgericht sprechen Tierschützer frei
Sowohl das Amtsgericht Haldensleben als auch das Landgericht Magdeburg sprachen die beiden Tierschützer vom Vorwurf des Hausfriedensbruchs frei. Nach Auffassung des Landgerichts sei die Tat durch
Oberlandesgericht verneint ebenfalls Strafbarkeit wegen Hausfriedensbruchs
Das Oberlandesgericht Sachsen-Anhalt bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz und wies daher die Revision der Staatsanwaltschaft zurück. Die beiden Tierschützer haben sich nicht wegen
Wille des Tierhalters zum Hausfriedensbruch unerheblich
Das Oberlandesgericht folgte nicht der Auffassung der Staatsanwaltschaft, wonach ein Vorgehen gegen die Misshandlung von Tieren nur dann wegen Notstands gerechtfertigt sei, wenn der Eigentümer der Tiere dies billige. Denn dies würde zu nicht nachvollziehbaren Ergebnissen führen. So dürfte etwa niemand die Scheibe eines in praller Hitze stehenden Autos einschlagen, in dem ein Hund zu ersticken droht, wenn der Tierhalter zugegen ist und das Aufschließen der Tür mit dem Hinweis verweigert, eine "kleine Abhärtung" werde dem Tier nicht schaden.
Keine Rechtfertigung wegen Nothilfe
Eine
Rechtfertigender Notstand nur bei Kenntnis der Verstöße und Weigerung der Behörden zum Einschreiten
Das Oberlandesgericht stellte schließlich nochmal klar, dass eine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.03.2019
Quelle: Oberlandesgericht Sachsen-Anhalt, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Haldensleben, Urteil vom 26.09.2016
[Aktenzeichen: 3 Cs 224/15 (182 Js 32201/14)] - Nothilfe für Tiere: Eindringen in Schweinezuchtanlage durch Mitglieder einer Tierschutzorganisation zum Schutz der Tiere nicht strafbar
(Landgericht Magdeburg, Urteil vom 11.10.2017
[Aktenzeichen: 28 Ns 182 Js 32201/14 (74/17), 28 Ns 74/17])
Jahrgang: 2018, Seite: 352 AuR 2018, 352 | Zeitschrift: Neue Justiz (NJ)
Jahrgang: 2018, Seite: 382 NJ 2018, 382 | Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 2018, Seite: 2064 NJW 2018, 2064 | Neue Zeitschrift für Strafrecht (NStZ)
Jahrgang: 2018, Seite: 472 NStZ 2018, 472
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Dokument-Nr. 27160
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