Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: RRa 2009, 89
Zeitschrift: Reiserecht aktuell (RRa),
Jahrgang: 2009, Seite: 89
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
RRa 2009, 89:
Bundesgerichtshof, Beschluss vom07.10.2008
- X ZR 96/06 -
Verpflichtung des Flugunternehmens zu Ausgleichszahlungen bei Umbuchung durch den Reiseveranstalter?
Der Bundesgerichtshof hat dem Europäischen Gerichtshof einige Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt, die die Verordnung der Europäischen Gemeinschaft Nr. 261/2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen betreffen. Der Gerichtshof wird um Beantwortung der Fragen gebeten, ob in der Umbuchung auf einen anderen Flug eine Beförderungsverweigerung im Sinn von Artikel 4 Abs. 3 der Verordnung liegen kann (und diese damit überhaupt eine Grundlage für den Anspruch auf Ausgleichszahlungen nach Art. 7 der Verordnung bildet). Falls dies zu bejahen ist, soll er weiter die Frage beantworten, ob dies auch für eine Umbuchung gilt, die nicht auf Veranlassung des Luftfahrtunternehmens, sondern allein durch den Reiseveranstalter veranlasst worden ist. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle RRa 2009, 89 wird teils auch als „RRa 09, 89“, „RRa 2009, S. 89“ oder „RRa 09, S. 89“ zitiert.