Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: RRa 2015, 179
Zeitschrift: Reiserecht aktuell (RRa),
Jahrgang: 2015, Seite: 179
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
RRa 2015, 179:
Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom16.12.2014
- I-21 U 67/14 -
Abgetrennte Fingerkuppe durch defekte Liege: An sich ungefährliche Einrichtungsgegenstände müssen nicht stets auf Mängel überprüft werden
Trennt sich ein Reisender aufgrund einer defekten Liege eine Fingerkuppe ab, so haftet dafür der Reiseveranstalter grundsätzlich nicht. Denn dieser ist regelmäßig nicht verpflichtet, an sich ungefährliche Einrichtungsgegenstände auf Mängel zu überprüfen. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle RRa 2015, 179 wird teils auch als „RRa 15, 179“, „RRa 2015, S. 179“ oder „RRa 15, S. 179“ zitiert.