Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: RRa 2015, 239
Zeitschrift: Reiserecht aktuell (RRa),
Jahrgang: 2015, Seite: 239
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
RRa 2015, 239:
Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom18.11.2014
- 30 C 1066/14 (32) -
Flugverspätung aufgrund randalierenden Passagiers: Kein Anspruch auf Ausgleichszahlungen nach Fluggastrechteverordnung
Kommt es zu einer Flugverspätung, weil der Vorflug wegen eines randalierenden Passagiers zwischenlanden und dadurch die erforderliche Mindestruhezeit bis zum Weiterflug eingehalten werden musste, so steht dem Fluggast keine Ausgleichszahlungen nach der Fluggastrechteverordnung (FluggastVO) zu. Denn die Verspätung beruht in diesem Fall auf einen außergewöhnlichen Umstand im Sinne von Art. 5 Abs. 2 FluggastVO. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Frankfurt am Main hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle RRa 2015, 239 wird teils auch als „RRa 15, 239“, „RRa 2015, S. 239“ oder „RRa 15, S. 239“ zitiert.