Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: RRa 2016, 242
Zeitschrift: Reiserecht aktuell (RRa),
Jahrgang: 2016, Seite: 242
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
RRa 2016, 242:
Amtsgericht Rostock, Urteil vom02.12.2015
- 47 C 243/15 -
Kreuzfahrt: Reiseveranstalter haftet nicht für Behandlungsfehler eines Schiffsarztes
Kommt der Passagier eines Kreuzfahrtschiffs aufgrund eines Behandlungsfehlers durch den Schiffsarzt zu schaden, so haftet dafür nicht der Reiseveranstalter. Der Schiffsarzt ist weder Erfüllungs- noch Verrichtungsgehilfe des Reiseveranstalters. Die Behandlung durch einen Bordarzt stellt keine Reiseleistung dar. Dies hat das Amtsgericht Rostock entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle RRa 2016, 242 wird teils auch als „RRa 16, 242“, „RRa 2016, S. 242“ oder „RRa 16, S. 242“ zitiert.