Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: RRa 2018, 246
Zeitschrift: Reiserecht aktuell (RRa),
Jahrgang: 2018, Seite: 246
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
RRa 2018, 246:
Oberlandesgericht Koblenz, Beschluss vom23.05.2018
- 5 U 351/18 -
Keine Haftung des Reiseveranstalters für Sturz einer Kreuzfahrt-Urlauberin im Fitnessstudio während schweren Seegangs
Stürzt eine Reisende im Fitnessstudio eines Kreuzfahrtschiffs aufgrund schweren Seegangs, so haftet dafür nicht der Reiseveranstalter. Eine Verkehrssicherungspflichtverletzung ist ihm nicht anzulasten. Bei schwerem Seegang hat jeder Reisende für seine eigene Sicherheit zu sorgen. Dies hat das Oberlandesgericht Koblenz entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle RRa 2018, 246 wird teils auch als „RRa 18, 246“, „RRa 2018, S. 246“ oder „RRa 18, S. 246“ zitiert.