Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: Rpfleger 2010, 209
Zeitschrift: Der Deutsche Rechtspfleger (Rpfleger),
Jahrgang: 2010, Seite: 209
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
Rpfleger 2010, 209:
Oberlandesgericht Dresden, Beschluss vom03.12.2009
- 3 W 1228/09 -
Keine Grundbucheinsicht durch den Makler zur Kenntniserlangung des Kaufpreises für Berechnung der Maklerprovision
Einem Makler steht kein Einsichtsrecht in die Grundakten eines Grundbuchs zu, um den Kaufpreis eines Grundstücks zu erfahren und auf dieser Grundlage seine Provision zu berechnen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Dresden hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle Rpfleger 2010, 209 wird teils auch als „Rpfleger 10, 209“, „Rpfleger 2010, S. 209“ oder „Rpfleger 10, S. 209“ zitiert.