Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: Rpfleger 79, 193
Zeitschrift: Der Deutsche Rechtspfleger (Rpfleger),
Jahrgang: 79, Seite: 193
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
Rpfleger 79, 193:
Bundesgerichtshof, Beschluss vom17.01.1979
- IV ZB 39/78 -
Vorname "Aranya" für Sohn: Weibliche inländische und ausländische Vornamen für männliche Kinder unzulässig
Ein männliches Kind darf keinen im Inland oder Ausland gebräuchlichen weiblichen Vornamen erhalten. Nur wenn sich das Geschlecht des Vornamens nicht eindeutig bestimmen lässt und das Kind einen eindeutig geschlechtsbezogen Vornamen erhalten soll, ist die Namensnennung zulässig. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle Rpfleger 79, 193 wird teils auch als „Rpfleger 79, S. 193“ zitiert.