wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Samstag, 23. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Sozialgericht Stuttgart, Gerichtsbescheid vom 28.02.2012
S 6 SB 6952/09 -

Rundfunkgebühr: Keine Befreiung trotz 100 %-iger Behinderung

Teilnahme eines Schwerbehinderten an öffentlichen Veranstaltungen mit einer Begleitperson zumutbar

Solange ein schwerbehinderter Mensch mit technischen Hilfsmitteln und mit Hilfe einer Begleitperson in zumutbarer Weise öffentliche Veranstaltungen aufsuchen kann, ist ihm die Teilnahme daran nicht unmöglich. Bei fehlender Verfügbarkeit von Hilfsmitteln oder einer Begleitperson kann er auf die Inanspruchnahme der Sozialdienste verwiesen werden. Bei Harn- und Stuhlinkontinenz ist das Tragen von Windelhosen zumutbar. Die für eine Befreiung von den Rundfunkgebühren notwendige Voraussetzung, dass eine Person wegen ihres Leidens an öffentlichen Veranstaltungen ständig nicht teilnehmen kann, ist insoweit nicht erfüllt. Dies entschied das Sozialgericht Stuttgart.

Bei dem 1939 geborenen Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls wurde vom Versorgungsamt im Jahr 2009 wegen Gebrauchseinschränkung beider Beine, Schlaganfallfolgen, operierter arterieller Verschlusskrankheit, Anfallsleidens, hirnorganischen Psychosyndroms, arterieller Verschlusskrankheit beider Beine, Kniegelenksendoprothese beidseits, Herzleistungsminderung, koronarer Herzkrankheit, Stent-Implantation, Bluthochdruck, Prostatavergrößerung und Harninkontinenz ein Grad der Behinderung (GdB) von 100 festgestellt. Die Feststellung des Vorliegens der Voraussetzungen für die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht (Merkzeichen "RF") wurde vom Versorgungsamt abgelehnt.

Kläger wird nicht von der Rundfunkgebühr freigesprochen

Diese Entscheidung wurde vom Sozialgericht Stuttgart mit der Begründung bestätigt, dass eine Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht nur für schwerbehinderte Menschen möglich sei, die wegen ihres Leidens an öffentlichen Veranstaltungen ständig nicht teilnehmen können. Dies sei bei dem Kläger nicht der Fall, da er trotz seiner zahlreichen schwerwiegenden Gesundheitsstörungen, auch trotz seiner Gehbehinderung und seines Anfallsleidens, mit technischen Hilfsmitteln und mit Hilfe einer Begleitperson in zumutbarer Weise öffentliche Veranstaltungen aufsuchen könne, gegebenenfalls sei die Hilfe von Sozialdiensten in Anspruch zu nehmen. Auch die vorliegende Harn- und Stuhlinkontinenz stehe dem Besuch öffentlicher Veranstaltungen nicht generell entgegen, da insoweit das Tragen von Windelhosen zumutbar sei.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.08.2012
Quelle: Sozialgericht Stuttgart/ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Sozialrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 13960 Dokument-Nr. 13960

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Entscheidung13960

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?


Wenn Sie einen Anwalt suchen, kann Ihnen unser Partnerportal, das Deutsche Anwaltsregister, sicher helfen:
einen Anwalt über das Deutsche Anwaltsregister suchenSie suchen einen Anwalt?
Das Deutsche Anwaltsregister hilft ...

kostenlose-urteile.de - kostenlos Urteile recherchieren, ohne Abo - kostenlos Urteile lesen, ohne Zeitbeschränkung

einige wichtige Links:Startseite | Datenschutzerklärung | Impressum | Kontakt | über uns

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH