Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: SP 2006, 145
Zeitschrift: Schaden-Praxis (SP),
Jahrgang: 2006, Seite: 145
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
SP 2006, 145:
Amtsgericht München, Urteil vom22.07.2005
- 345 C 12275/05 -
Sonnenblendung ist keine Entschuldigung für einen Rotlichtverstoß
Wer infolge blendenden Sonnenlichts die Ampel nicht richtig sehen kann, darf nicht in die Kreuzung einfahren. Wer mit einer Geschwindigkeit von 50 - 70 km/h weiterfährt, begeht einen grob fahrlässigen Pflichtverstoß. Das geht aus einem Urteil des Amtgerichts München hervor. Lesen Sie mehr
Werbung
Die Fundstelle SP 2006, 145 wird teils auch als „SP 06, 145“, „SP 2006, S. 145“ oder „SP 06, S. 145“ zitiert.