wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Samstag, 23. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern2.3/0/5(26)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Münster, Urteil vom 13.05.2009
01 S 8/09 -

Neue Brille nach Unfall: Kein "neu-für-alt" Abzug bei Schadensersatz für Brille nach Verkehrsunfall

Aus medizinischen Gründen ist Neuerwerb der Brille erforderlich - kein Gebrauchtmarkt für Brillen

Ein Autofahrer, dessen Brille bei einem Verkehrsunfall zerstört wird, hat Anspruch auf Schadensersatz für eine neue Brille. Die Berücksichtigung eines Wertgewinns der neuen Sache durch einen entsprechenden "neu für alt"-Abzug ist bei einer Brille nicht möglich. Dies entschied das Landgericht Münster.

Im zugrunde liegenden Streitfall wurde bei einem Autounfall die Brille des Klägers gänzlich zerstört. Für die Neuanschaffung einer neuen Brille in gleicher Qualität, Stärke und Ausführung zahlte der Kläger einen Betrag in Höhe von 722,45 Euro. Noch kurz vor dem streitgegenständlichen Unfall unterzog der Kläger sich einer augenärztlichen Untersuchung, bei der festgestellt wurde, dass die alte Brille genügte und insbesondere keine neuen Gläser anzufertigen waren. Die Haftpflichtversicherung des Beklagten zahlte an den Kläger zum Ausgleich seines Schadens jedoch nur den von ihr angenommenen Zeitwert der Brille in Höhe von 300 Euro.

Markt für gebrauchte Brillen nicht existent

Der Kläger zog daraufhin vor Gericht, da er der Ansicht war, die Beklagte sei verpflichtet, nicht nur den Zeitwert der Brille, sondern den gesamten Wiederbeschaffungspreis zu ersetzen. Eine gebrauchte und gleichwertige Brille sei nicht beschaffbar, da ein Markt für gebrauchte Brillen nicht existiere.

Versicherung muss Kosten in Höhe des Neupreises der Brille zahlen

Der Mann erhielt sowohl vom Amtsgericht Coesfeld als auch vom Landgericht Münster Recht. Infolge der Zerstörung der Brille ist von der Versicherung gemäß § 251 Abs. 1 BGB Ausgleich des Schadens in Höhe des so genannten Wiederbeschaffungswertes einer entsprechenden Brille zu leisten. Angesichts des fehlenden Angebotes gebrauchter Brillen ist dabei auf den Neupreis einer entsprechenden Brille abzustellen.

Kein Abzug "neu für alt"

Auch einen Abzug "neu für alt" müsse der Kläger nicht akzeptieren, urteilte das Gericht. Zwar sei im Ansatz davon auszugehen, dass er als Geschädigter in Folge des Kaufs einer neuen Brille wirtschaftlich besser gestellt sei, als vor dem Schadensfall. Es handele sich jedoch bei Brillen um Gegenstände, die einer Abnutzung unterlägen und die grundsätzlich nicht für eine lebenslange Nutzungsdauer bestimmt seien, so dass keineswegs von einem praktisch stets gleichbleibenden Wert einer Brille ausgegangen werden könne.

Kläger ist bei Ersatz mangels Gebrauchtmarktes auf Neuerwerb angewiesen

Grundsätzlich solle der Schadensersatz dem Geschädigten vollen Ausgleich des Schadens verschaffen, ihn andererseits aber nicht bereichern, so die Richter. Der Wertausgleich "neu für alt" sei in diesem Fall aber auszuschließen da der Geschädigte aus medizinischen oder sonstigen wichtigen Gründen zwingend und sofort auf einen Ersatz der beschädigten Sache und damit – mangels Gebrauchtmarktes – auf einen Neuerwerb angewiesen ist, so dass ihm letztlich keine Dispositionsfreiheit in Bezug auf die Frage des Obs und des Zeitpunktes einer Ersatzbeschaffung bzw. der Verwendung des Schadensersatzbetrages verbleibe.

Gebrauchswert der alten Brille war nicht schon vor der Beschädigung reduziert

Dementsprechend komme ein Abzug "neu für alt" bei Beschädigungen von Brillen nur in Betracht, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorlägen, dass der Gebrauchswert der alten Brille gerade für den Geschädigten schon zum Zeitpunkt des Schadensfalles reduziert gewesen sei, z.B. aufgrund von nutzungsbedingten Vorschäden der Brille oder dass infolge einer Sehstärkenveränderung eine Anpassung der Gläser auch ohne den Schadensfall bevorgestanden habe. Ein solcher Fall sei aber hier unstreitig nicht gegeben.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.12.2010
Quelle: ra-online (ac)

Vorinstanz:
  • Amtsgericht Coesfeld, Urteil vom 26.11.2008
    [Aktenzeichen: 11 C 281/08]

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 10683 Dokument-Nr. 10683

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil10683

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 2.3 (max. 5)  -  26 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?


Wenn Sie einen Anwalt suchen, kann Ihnen unser Partnerportal, das Deutsche Anwaltsregister, sicher helfen:
einen Anwalt über das Deutsche Anwaltsregister suchenSie suchen einen Anwalt?
Das Deutsche Anwaltsregister hilft ...

kostenlose-urteile.de - kostenlos Urteile recherchieren, ohne Abo - kostenlos Urteile lesen, ohne Zeitbeschränkung

einige wichtige Links:Startseite | Datenschutzerklärung | Impressum | Kontakt | über uns

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH