Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Finanzgericht des Saarlandes, Urteil vom 21.01.2004
- 1 K 466/02 -
Ehegattensplitting nicht für homosexuelle Paare in eingetragener Lebenspartnerschaft
Keine Gleichstellung mit Ehe
Die Splitting-Regelung zur gemeinsamen Veranlagung der Einkommensteuer gilt nicht bei homosexuellen Paaren. Das hat das Finanzgericht Saarbrücken entschieden.
Nach Auffassung des Gerichts sei die Gleichstellung einer Lebenspartnerschaft mit einer Ehe verfassungsrechtlich nicht geboten. Das Grundgesetz erlaube zudem ausdrücklich eine Besserstellung von Ehepaaren im Vergleich zu anderen Lebenspartnerschaften. Die bei gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften bestehende gegenseitige Unterhaltsverpflichtung führe nicht zwangsläufig zu einer Berücksichtigung von Unterhaltstransfers. Dies sehe das Einkommensteuergesetz zwar vor, wenn einer der Partner nicht über ausreichend eigene Mittel zur Deckung seines Unterhalts verfüge. Im vorliegenden Fall treffe dies jedoch nicht zu.
Werbung
1. Die Besteuerung der Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft nach dem Grundtarif des § 32 a Abs. 1 EStG ist verfassungsgemäß.
2. Ob die für außergewöhnliche Belastungen geltende Abzugsbegrenzung des auf lebenspartnerschaftliche Unterhaltsleistungen grundsätzlich anwendbaren des § 33 a Abs. 1 Satz 4 EStG 2001 verfassungsgemäß ist, ist ohne Belang, wenn der lebenspartnerschaftliche Leistungsempfänger über Einkünfte verfügt, die seinen angemessenen Lebensunterhalt offenkundig sicherzustellen.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin
Quelle: ra-online
- Ehegattensplitting gilt auch für eingetragene Lebenspartnerschaften
(Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 09.11.2010
[Aktenzeichen: 10 V 309/10]) - BFH: Kein Ehegattensplitting für homosexuelle Paare in eingetragener Lebenspartnerschaft
(Bundesfinanzhof, Urteil vom 26.01.2006
[Aktenzeichen: III R 51/05])
Jahrgang: 2004, Seite: 1268 NJW 2004, 1268
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 107
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil107
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.