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Landgericht Berlin, Urteil vom 25.06.2001
- 62 S 85/01 -
In den frühen Morgenstunden muss nicht gestreut werden - Zeitlicher Umfang der Streupflicht
Ohne vertragliche Vereinbarung zum zeitlichen Umfang der Streupflicht kommt es auf die allgemeine Üblichkeit kommt an
Sofern keine besonderen Vereinbarungen bestehen, müssen Vermieter nicht bereits früh morgens (hier: 5.15 Uhr) streuen. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Berlin hervor.
Im zugrunde liegenden Fall war der Sohn einer Mieterin früh morgens gegen 5 Uhr auf dem Weg zur Frühschicht. Auf der noch nicht gestreuten Garagenzufahrt stürzte er. Von dem
Das Landgericht Berlin wies die Klage ab. Ein Anspruch auf Schadensersatz gem. § 823 Abs. 1 BGB scheide aus.
Landgericht: Grundsätzlich muss der Vermieter die Garagenzufahrt streuen …
Gemäß § 536 BGB sei der
... aber die Streupflicht besteht nicht "rund um die Uhr"
Allerdings bestünde diese Räum- bzw.
Mietvertrag enthält keine besonderen Vereinbarungen in Bezug auf den Winterdienst
Vorliegend enthält der zwischen den Parteien abgeschlossene Mietvertrag keinen Hinweis auf eventuell zwischen den Parteien getroffene Vereinbarungen hinsichtlich des Winterstreudienstes. Auch aus dem Vorbringen des Klägers ergeben sich keine Anhaltspunkte dafür, dass sich hinsichtlich des von ihm bewohnten Wohnkomplexes bestimmte Gewohnheiten bezüglich des Streudienstes, insbesondere in den Abendstunden, herausgebildet hätten.
Landgericht: Üblicherweise besteht morgens gegen 5.15 Uhr keine Streupflicht
Mangels einer individuell getroffenen Absprache könne deshalb nur darauf zurückgegriffen werden, was allgemein üblich sei. Eine Verletzung der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht liege danach hier nicht vor. Zu dem Zeitpunkt, als sich der Vorfall ereignete - also etwa 5.15 Uhr morgens - habe noch keine
Das Landgericht Berlin verwies auf eine Entscheidung des Landgerichts Köln, wonach eine
Landgericht: Unerheblich ist, ob der Vermieter wusste, dass der Kläger sehr früh zur Arbeit fährt
Zum Unfallzeitpunkt gegen 5 Uhr habe hier eine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 31.12.2010
Quelle: ra-online, Landgericht Berlin (vt/pt)
- Amtsgericht Berlin-Lichtenberg, Urteil vom 12.10.2000
[Aktenzeichen: 4 C 350/00]
Jahrgang: 2001, Seite: 1468 GE 2001, 1468
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Dokument-Nr. 10785
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