wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Samstag, 23. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Bamberg, Urteil vom 24.02.2005
1 U 136/04 -

Enteignung bei Rettungseinsatz nur bedingt möglich

Das Oberlandesgericht Bamberg hat einem Sanitätshaus Entschädigung aus Enteignung gegen einen Rettungszweckverband zugesprochen, weil bei einem medizinischen Rettungseinsatz ein „Mietbett“ zu Bruch gegangen war.

Der kuriose Fall ereignete sich bereits 2002 im Bereich der Rettungsleitstelle Aschaffenburg. Diese koordinierte einen medizinischen Rettungseinsatz des Bayerischen Roten Kreuzes zugunsten eines pflegebedürftigen Rentners. Bei Reanimationsmaßnahmen war ein Sanitäter mit den Knien auf das mietweise zur Verfügung gestellte, motorisch verstellbare Pflegebett eines Sanitätshauses gestiegen, das bei den Rettungsmaßnahmen zusammenbrach und zerstört wurde.

Der zuständige 1. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Bamberg hat dem Sanitätshaus Entschädigung aus enteignendem Eingriff gegen den Rettungszweckverband für das zerstörte Pflegebett zugebilligt. Zwar sei der Eingriff im Rahmen der Reanimationsmaßnahmen rechtmäßig und daher zu dulden gewesen, dem Sanitätshaus sei es aber nicht zuzumuten, ein Sonderopfer zugunsten der Allgemeinheit zu erbringen, das die Schwelle des enteignungsrechtlich Zumutbaren übersteige.

Bei dem Handeln des öffentlichrechtlich organisierten Zweckverbandes und seinen Mitarbeitern handele es sich um hoheitliche Tätigkeiten, weshalb die Grundsätze des enteignenden Eingriffs anwendbar seien. Die hoheitliche rettungsdienstliche Maßnahme sei als lebenserhaltende Reanimationsmaßnahme zwar rechtmäßig gewesen und es hätten die Sanitäter bei dem Rettungseinsatz auch nicht schuldhaft gehandelt. Gleichwohl stelle sich der für das Sanitätshaus entstandene Nachteil in Form der Zerstörung des vermieteten Pflegebettes als ein Nachteil dar, der die Schwelle des dem Einzelnen enteignungsrechtlich noch Zumutbaren überschreite. Dies sei immer dann der Fall, wenn - wie hier - ein Sonderopfer für die Allgemeinheit vorliege, also ein zwangsweiser staatlicher Eingriff in das Eigentum eines Einzelnen, der diesen im Vergleich zu anderen ungleich und besonders hart treffe. Das Sanitätshaus müsse sich auch nicht auf etwaige Ansprüche gegen den Pflegebedürftigen verweisen lassen, weil Entschädigungsansprüche aus enteignendem Eingriff nicht subsidiär seien. Vielmehr sei es dem beklagten Rettungszweckverband unbenommen, ggf. seinerseits Ersatzansprüche gegen den Pflegebedürftigen geltend zu machen.

Vorinstanz:

Landgericht Aschaffenburg - 3 O 259/04

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.03.2005
Quelle: Pressemitteilung des OLG Bamberg vom 07.03.2005

Aktuelle Urteile aus dem Enteignungsrecht | Schadensersatzrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 1139 Dokument-Nr. 1139

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil1139

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?


Wenn Sie einen Anwalt suchen, kann Ihnen unser Partnerportal, das Deutsche Anwaltsregister, sicher helfen:
einen Anwalt über das Deutsche Anwaltsregister suchenSie suchen einen Anwalt?
Das Deutsche Anwaltsregister hilft ...

kostenlose-urteile.de - kostenlos Urteile recherchieren, ohne Abo - kostenlos Urteile lesen, ohne Zeitbeschränkung

einige wichtige Links:Startseite | Datenschutzerklärung | Impressum | Kontakt | über uns

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH