wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Samstag, 23. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Thüringer Oberlandesgericht Jena, Urteil vom 23.03.2011
2 U 567/10 -

Verletzung der Betreuungspflichten: Demenzkranke mit bekannter Weglauftendenz müssen ausreichend beaufsichtigt werden

Pflegeheimbetreiber verletzt fahrlässig Betreuungspflichten aus Heimvertrag

Ein Pflegeheimbetreiber, der Demenzkranke mit bekannter Weglauftendenz nicht genügend beaufsichtigt, verletzt seine Betreuungspflichten. Dies geht aus einer Entscheidung des Thüringer Oberlandesgerichts hervor.

Im zugrunde liegenden Fall verließ im Herbst 2008 eine demenzkranke (73 Jahre) alte Dame unbemerkt das Pflegeheim, in dem sie den dreiwöchigen Urlaub ihrer sie (sonst) betreuenden Tochter verbringen sollte. Die Suche – auch der Polizeikräfte – verlief zunächst erfolglos. Erst drei Tage nach ihrem Verschwinden wurde die alte Dame verletzt, unterkühlt und in einem schwer verwirrten, desorientierten Zustand auf einer Wiese liegend gefunden. Sie war gestürzt und hatte sich dabei die (rechte) Schulter gebrochen. In der Folge dieser Verletzung ist das Schultergelenk – trotz einer zwischenzeitlich eingesetzten Prothese – funktionell unbrauchbar; Schulter und Arm sind nur noch eingeschränkt beweglich.

Pflegeheimleitung hält lückenlose (hundertprozentige) Überwachung für unzumutbar

Im Juni 2010 hat das Landgericht Mühlhausen die Betreiberin der Pflegeeinrichtung zu einem Schmerzensgeld von 10.000 Euro und (zusätzlich) einer monatlichen Schmerzensgeldrente von 150 Euro an die alte Dame verurteilt. Hiergegen hat die Pflegeheimbetreiberin Berufung eingelegt; und zwar mit der Begründung, sie unterhalte eine offene (keine geschlossene) Einrichtung und habe eine lückenlose (hundertprozentige) Überwachung der alten Dame weder leisten können, noch müssen.

Oberlandesgericht bejaht Zahlung eines (einmaligen) Schmerzensgeldes

Dieser Argumentation ist das Thüringer Oberlandesgericht nicht gefolgt und hat die Berufung im Wesentlichen zurückgewiesen. Lediglich die Schmerzensgeldrente ist (aus Rechtsgründen) „kassiert“ worden, weil sie neben der einmaligen Kapitalzahlung nicht in Betracht kam.

Bei der Verurteilung zur Zahlung eines (einmaligen) Schmerzensgeldes ist es aber geblieben; der Senat hat den Betrag sogar auf 20.000 Euro verdoppelt.

Heimbewohnerin hätten nach mehrfachen Weglaufversuchen lückenlos beaufsichtigt werden müssen

Zur Begründung heißt es im Urteil, die Pflegeheimbetreiberin habe ihre Betreuungspflichten aus dem Heimvertrag fahrlässig verletzt. Sie habe gewusst, dass die alte Dame demenzkrank sei und an ihrem Wohnort häufig allein zu ihrem Elternhaus gelaufen sei. In der für sie fremden Umgebung habe die konkrete Gefahr bestanden, dass die demenzkranke alte Dame sich verlaufen und dann verwirrt und orientierungslos umherirren werde. Nachdem sie das Heim bereits zweimal (am ersten und am zweiten Tag ihres Aufenthalts) unbemerkt verlassen habe, sei mit einem erneuten – und anders als bei den beiden ersten Malen auch erfolgreichen – Weglaufversuch zu rechnen gewesen. Um das zu verhindern und sicherzustellen, dass die alte Dame sich nicht selbst in Gefahr bringe, hätte sie lückenlos beaufsichtigt werden müssen. Wenn hierfür kein hinreichendes Personal verfügbar gewesen sei, hätte die Tochter aufgefordert werden müssen, ihre Mutter wieder abzuholen (und anderswo unterzubringen).

Hintergrund:

Der Senat hat seine Entscheidung auf die §§ 280 Abs. 1, 253 Abs. 2 BGB gestützt; die Vorschriften lauten wie folgt:

§ 280 Abs. 1 BGB:

„Verletzt der Schuldner eine Pflicht aus dem Schuldverhältnis, so kann der Gläubiger Ersatz des hierdurch entstehenden Schadens verlangen. Dies gilt nicht, wenn der Schuldner die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.“

§ 253 Abs. 2 BGB:

„Ist wegen der Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung Schadensersatz zu leisten, kann auch wegen des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, eine billige Entschädigung in Geld gefordert werden.“

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.05.2011
Quelle: Thüringer Oberlandesgericht/ra-online

Vorinstanz:
  • Landgericht Mühlhausen, Urteil vom 17.06.2010
    [Aktenzeichen: 6 O 441/09]
Aktuelle Urteile aus dem Heimrecht | Schadensersatzrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 11689 Dokument-Nr. 11689

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil11689

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?


Wenn Sie einen Anwalt suchen, kann Ihnen unser Partnerportal, das Deutsche Anwaltsregister, sicher helfen:
einen Anwalt über das Deutsche Anwaltsregister suchenSie suchen einen Anwalt?
Das Deutsche Anwaltsregister hilft ...

kostenlose-urteile.de - kostenlos Urteile recherchieren, ohne Abo - kostenlos Urteile lesen, ohne Zeitbeschränkung

einige wichtige Links:Startseite | Datenschutzerklärung | Impressum | Kontakt | über uns

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH