wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Samstag, 23. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Karlsruhe, Urteil vom 04.05.2011
5 K 2976/09 -

VG Karlsruhe: Krematorium im Gewerbegebiet unzulässig

Bei Errichtung eines Krematoriums ist würdevolles städtebauliches Umfeld Voraussetzung

Die Errichtung eines Krematoriums in einem Gewerbegebiet bauplanungsrechtlich ist nicht allgemein zulässig. Zwar handelt es sich bei einem Krematorium eigentlich um einen Gewerbebetrieb, gemäß des Bestattungsgesetzes des Landes ist aber für ein Krematorium, auch wenn es nicht über einen Abschiedsraum verfügt, ein würdevolles städtebauliches Umfeld Voraussetzung. Dies entschied das Verwaltungsgericht Karlsruhe.

Im zugrunde liegenden Fall wurde eine Klage gegen die aufgrund von Nachbarwidersprüchen erfolgte Aufhebung einer der Klägerin erteilten Baugenehmigung zur Errichtung eines Krematoriums im Gewerbegebiet „Oberer Renngrund“ in Sinsheim Reihen abgewiesen.

Gewerbegebiet ist nicht durch erforderliche Stille und Beschaulichkeit, sondern durch werktägliche Geschäftigkeit geprägt

Das Verwaltungsgericht Karlsruhe führte aus, ein Krematorium sei in einem Gewerbegebiet bauplanungsrechtlich nicht allgemein zulässig. Es handele sich bei einer solchen Einrichtung zwar um einen Gewerbebetrieb. Das Bestattungsgesetz des Landes fordere aber für ein Krematorium, auch wenn es nicht über einen Abschiedsraum verfüge, ein würdevolles städtebauliches Umfeld. Im Gegensatz zu Friedhöfen seien Gewerbegebiete nicht durch Stille und Beschaulichkeit, sondern durch werktägliche Geschäftigkeit geprägt. Soll ein Krematorium nicht den für ein Gewerbegebiet typischen Nachteilen oder Belästigungen ausgesetzt sein, müssten andere Betriebe und Anlagen Rücksicht nehmen und die Zulässigkeit der in Gewerbegebieten üblichen werktäglichen Geschäftigkeit wäre grundsätzlich in Frage gestellt. Das Plangebiet „Oberer Renngrund“ weise auch keine Besonderheiten auf, die ausnahmsweise ein Krematorium als gebietsverträglich erscheinen ließen, denn es befänden sich dort bereits ein metallverarbeitender und ein Betrieb, in welchem Honigwein hergestellt und Schnaps abgefüllt werde, und es könnten sich noch verschiedene andere für das Gewerbegebiet typische, aber nach den Vorgaben des Bestattungsgesetzes störende Gewerbe ansiedeln.

Krematoriuim nicht als Anlage für kulturelle Zwecke ausnahmsweise zulässig

Da ein Krematorium störempfindlich und deshalb in dem Gewerbegebiet „Oberer Renngrund“ nicht gebietsverträglich sei, sei es dort auch nicht als Anlage für kulturelle Zwecke ausnahmsweise zulässig. Zudem schließe der Bebauungsplan Anlagen für kulturelle Zwecke ausdrücklich aus. Angesichts dieses vollständigen Ausschlusses könne auch eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes, wie sie der nun aufgehobenen Baugenehmigung zu Grunde gelegen habe, nicht erteilt werden.

Das Verwaltungsgericht Karlsruhe sah sich nicht zu einer Prüfung der baurechtlichen Zulässigkeit des Krematoriums im Hinblick auf eine inzwischen beschlossene Änderung des Bebauungsplanes veranlasst, wonach sich die Baugrundstücke in einem Sondergebiet befinden werden, denn die Änderung des Bebauungsplanes sei zum maßgeblichen Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung noch nicht bekanntgemacht worden.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.06.2011
Quelle: Verwaltungsgericht Karlsruhe/ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Verwaltungsrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Gewerbegebiet | Krematorium | Nachbar | Wohngebiet

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 11736 Dokument-Nr. 11736

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil11736

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?


Wenn Sie einen Anwalt suchen, kann Ihnen unser Partnerportal, das Deutsche Anwaltsregister, sicher helfen:
einen Anwalt über das Deutsche Anwaltsregister suchenSie suchen einen Anwalt?
Das Deutsche Anwaltsregister hilft ...

kostenlose-urteile.de - kostenlos Urteile recherchieren, ohne Abo - kostenlos Urteile lesen, ohne Zeitbeschränkung

einige wichtige Links:Startseite | Datenschutzerklärung | Impressum | Kontakt | über uns

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH