wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Samstag, 23. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Bamberg, Urteil vom 27.05.1975
5 U 46/75 -

Winterdienst: Gehwege sind in einer Breite von nur 1,00 m bis 1,20 m zu streuen und zu räumen

Räum- und Streupflicht richtet sich nach Zumutbarkeit und Verhältnismäßigkeit

Gehwege sind nur in einer Breite zu streuen und zu räumen, als dies für einen sicheren Fußgängerverkehr erforderlich ist. Dazu genügt eine Breite von 1,00 m bis 1,20 m. Die Räum- und Streupflicht richtet sich nämlich nach Zumutbarkeit und Verhältnismäßigkeit. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Bamberg hervor.

In dem zu Grunde liegenden Fall kam ein Fußgänger vor einem Grundstück in Selb im Dezember 1973 aufgrund von Glätte zu Fall und verletzte sich dabei. Der Gehweg war 1,90 m breit und war in einer Breite von 1,20 m bis 1,30 m geräumt und gestreut. Der Fußgänger sah darin eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht der Eigentümerin des an dem Bürgersteig grenzenden Grundstücks und klagte auf Zahlung von Schmerzensgeld. Das Landgericht gab der Klage statt und sprach dem Fußgänger ein Schmerzensgeld von 2.700 DM zu. Zur Begründung führte es aus, dass nach § 4 Abs. 1 b der GemeindeVO über den Straßenreinigungs- und Winterdienst der Stadt Selb ein Anlieger dazu verpflichtet sei, den Gehweg in voller Breite von Eis und Schnee zu befreien. Gegen das Urteil legte die Grundstücksbesitzerin Berufung ein.

Anspruch auf Schmerzensgeld bestand nicht

Das Oberlandesgericht Bamberg entschied zu Gunsten der Grundstücksbesitzerin. Dem Fußgänger habe kein Anspruch auf Schmerzensgeld aufgrund des Glätteunfalls zugestanden.

Verletzung der Verkehrssicherungspflicht und Verstoß gegen GemeindeVO lag nicht vor

Die Anliegerin habe nach Auffassung des Oberlandesgerichts nicht ihre Verkehrssicherungspflicht verletzt und auch nicht gegen die GemeindeVO verstoßen. Es habe ausgereicht, dass sie den Gehweg in einer Breite von 1,20 m bis 1,30 m von Eis und Schnee befreite. Zwar ergebe sich aus dem Wortlaut des § 4 Abs. 1 b der GemeindeVO die Verpflichtung den Gehweg in voller Breite zu räumen und zu streuen. Jedoch müsse die Vorschrift nach den Grundsätzen der Zumutbarkeit und Verhältnismäßigkeit dahingehend verstanden werden, dass eine Winterdienstpflicht nur insoweit bestehe, als dies für einen sicheren Fußgängerverkehr erforderlich ist. Dazu genüge es, dass der Bürgersteig in einer Breite schnee- und eisfrei gehalten werde, der es zwei Fußgängern ermögliche vorsichtig nebeneinander vorbeizukommen (vgl. BGH, MDR 1967, 832 und OLG München, VersR 1959, 216). Dies sei bei einer Breite von 1,00 m bis 1,20 m gewährleistet.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.03.2013
Quelle: Oberlandesgericht Bamberg, ra-online (zt/NJW 1975, 1787/rb)

Aktuelle Urteile aus dem Schadensersatzrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 1975, Seite: 1787
NJW 1975, 1787
 | Zeitschrift für Versicherungsrecht, Haftungs- und Schadensrecht (VersR)
Jahrgang: 1976, Seite: 151
VersR 1976, 151

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 11784 Dokument-Nr. 11784

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil11784

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?


Wenn Sie einen Anwalt suchen, kann Ihnen unser Partnerportal, das Deutsche Anwaltsregister, sicher helfen:
einen Anwalt über das Deutsche Anwaltsregister suchenSie suchen einen Anwalt?
Das Deutsche Anwaltsregister hilft ...

kostenlose-urteile.de - kostenlos Urteile recherchieren, ohne Abo - kostenlos Urteile lesen, ohne Zeitbeschränkung

einige wichtige Links:Startseite | Datenschutzerklärung | Impressum | Kontakt | über uns

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH