wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Samstag, 23. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Neustadt, Urteil vom 14.07.2011
4 K 222/11.NW -

VG Neustadt: Rauchverbot im Thekenraum einer Zwei-Raum-Gaststätte rechtmäßig

Nichtrauchenden Gästen muss rauchfreier Hauptbereich zur Verfügung stehen

Kann eine Zwei-Raum-Gaststätte ausschließlich über einen Thekenraum betreten werden, gilt für diesen Raum absolutes Rauchverbot - und zwar auch dann, wenn der Thekenraum kleiner ist, als der angrenzende Nebenraum. Dies entschied das Verwaltungsgericht Neustadt und lehnte die Klage einer Gaststättenbesitzerin ab, mit der diese sich gegen die Anordnung, den Thekenraum ihrer Gaststätte rauchfrei zu halten, wehren wollte.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls betreibt eine Gaststätte, die aus zwei Gasträumen besteht. Der so genannte Thekenraum ist nach dem Einbau eines Ofens 41,94 m² groß. Das Nebenzimmer hat eine Fläche von 42,18 m². Die Gaststätte kann ausschließlich über den Thekenraum betreten werden. In das Nebenzimmer gelangt man nur durch den Thekenraum. Die Klägerin erlaubt ihren Gästen im Thekenraum das Rauchen, während das zweite Zimmer rauchfrei gehalten wird. Die Beklagte ordnete im Juni 2010 u.a. an, dass der Thekenraum rauchfrei sein müsse. Dieser stelle den Hauptraum dar, weil dort der tägliche und hauptsächliche Gaststättenbetrieb stattfinde. In Gaststätten mit mehreren Räumen sei nach dem Nichtraucherschutzgesetz nämlich das Rauchen nur in Nebenräumen zulässig.

Gaststättenbesitzerin hält Nutzung des kleineren Thekenraums als Raucherraum für zulässig

Hiergegen erhob die Klägerin nach Durchführung eines Vorverfahrens Klage und berief sich darauf, der Thekenraum sei etwas kleiner als der als Speisesaal bezeichnete zweite Raum und dürfe deshalb als Raucherzimmer genutzt werden.

Rauchen im Thekenraum unzulässig

Dieser Argumentation folgte das Verwaltungsgericht Neustadt nicht. Die Richter führten in der mündlichen Urteilsbegründung aus, die Gaststätte der Klägerin bestehe aus einem Thekenraum, der von allen Gästen betreten werden müsse, und einem separaten Nebenzimmer, das typischerweise auch für gesonderte Veranstaltungen wie Geburtstagsfeiern oder Vereins- und Parteisitzungen genutzt werde. Bei einer solchen Gaststätte dürfe im Thekenraum gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 des Nichtraucherschutzgesetzes nicht geraucht werden, weil nur so sichergestellt sei, dass den nichtrauchenden Gästen stets ein rauchfreier (Haupt-)Bereich zur Verfügung stehe.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.07.2011
Quelle: Verwaltungsgericht Neustadt/ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Gaststättenrecht | Verwaltungsrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Gaststätte | Nichtraucherschutzgesetz | Rauchen | Raucherraum | Raucherzimmer | Rauchverbot

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 11974 Dokument-Nr. 11974

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil11974

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?


Wenn Sie einen Anwalt suchen, kann Ihnen unser Partnerportal, das Deutsche Anwaltsregister, sicher helfen:
einen Anwalt über das Deutsche Anwaltsregister suchenSie suchen einen Anwalt?
Das Deutsche Anwaltsregister hilft ...

kostenlose-urteile.de - kostenlos Urteile recherchieren, ohne Abo - kostenlos Urteile lesen, ohne Zeitbeschränkung

einige wichtige Links:Startseite | Datenschutzerklärung | Impressum | Kontakt | über uns

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH