wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Samstag, 23. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 09.09.2011
17 U 8/11 -

OLG Schleswig-Holstein: Seniorenehepaar darf Eigentumswohnung in Seniorenwohnanlage weiterhin ohne Betreuungsvertrag frei nutzen

Einmal ausgeübtes Wohnungsbesetzungsrecht in Form eines Benennungsrechts hat dauerhaft Bestand

Sofern ein Wohnungsbesetzungsrecht in der Form eines Benennungsrechts einmal ausgeübt wurde, dürfen der Eigentümer und die Benannten grundsätzlich auf den Fortbestand der durch die Benennung bezeichneten Nutzungserlaubnis vertrauen. Dies entschied das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein und gestattete einem über 80 Jahre alten Rentnerehepaar ihre Eigentumswohnung in einer Seniorenwohnanlage weiterhin frei nutzen zu dürfen, ohne erneut einen dafür vorgesehenen Betreuungsvertrag abschließen zu müssen.

Hintergrund des Streits ist, dass die Gemeinde Dänischenhagen sich für alle Wohnungen in einer Seniorenwohnanlage das Recht vorbehalten hatte, die Nutzer der Wohnung zu benennen. Dieses Recht war im Grundbuch durch die Eintragung einer so genannten beschränkten persönlichen Dienstbarkeit gesichert. Nach dem Inhalt des eingetragenen Rechts sollten die Personen als Nutzer benannt gelten, die gleichzeitig einen Betreuungsvertrag mit dem Träger der Altenbegegnungsstätte abschließen.

Ehepaar kündigt drei Jahre zuvor geschlossenen Betreuungsvertrag

Die Eheleute B. kauften ihre Wohnung in der Seniorenwohnanlage im Jahr 1999 und zogen dort ein. Erst im Jahr 2004 forderte die Gemeinde Dänischenhagen sie auf, einen Betreuungsvertrag abzuschließen. Nach einem ersten Rechtsstreit vor den Gerichten schloss das Ehepaar im Jahr 2005 einen Betreuungsvertrag ab, kündigte ihn aber wieder im Jahr 2008.

Gemeinde versucht Ehepaar Nutzung der eigenen Wohnung gerichtlich zu untersagen

Die Gemeinde Dänischenhagen wollte daraufhin mit ihrer Klage vor Gericht erreichen, dass dem Rentnerehepaar die Nutzung der eigenen Wohnung in der Seniorenwohnanlage untersagt wird, weil das Ehepaar seinen Betreuungsvertrag mit dem Träger der Altenbegegnungsstätte gekündigt hatte.

Gemeinde darf Benennung nach Kündigung des ursprünglichen Betreuungsvertrags nicht widerrufen

Das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein sah das Rentnerehepaar jedoch weiterhin als berechtigt an, die eigene Wohnung zu nutzen. Durch den Erstabschluss des Betreuungsvertrags im Jahr 2005 ist das Rentnerehepaar als Benutzer der Wohnung "benannt" worden. Nach dem Inhalt der Grundbucheintragung (der Dienstbarkeit) gibt es für die Gemeinde Dänischenhagen kein Recht, die einmal erfolgte Benennung zu widerrufen, auch wenn der ursprüngliche Betreuungsvertrag gekündigt wird. Sofern ein Wohnungsbesetzungsrecht in der Form eines Benennungsrechts einmal ausgeübt wurde, müssen der Eigentümer und die Benannten grundsätzlich auf den Fortbestand der durch die Benennung bezeichneten Nutzungserlaubnis vertrauen dürfen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.09.2011
Quelle: Oberlandesgericht Schleswig-Holstein/ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Eigentumsrecht | Wohneigentumsrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Eigentumswohnung | Nutzungsrecht | Seniorenheim

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 12268 Dokument-Nr. 12268

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil12268

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?


Wenn Sie einen Anwalt suchen, kann Ihnen unser Partnerportal, das Deutsche Anwaltsregister, sicher helfen:
einen Anwalt über das Deutsche Anwaltsregister suchenSie suchen einen Anwalt?
Das Deutsche Anwaltsregister hilft ...

kostenlose-urteile.de - kostenlos Urteile recherchieren, ohne Abo - kostenlos Urteile lesen, ohne Zeitbeschränkung

einige wichtige Links:Startseite | Datenschutzerklärung | Impressum | Kontakt | über uns

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH