wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Samstag, 23. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht München, Urteil vom 12.02.2004
29 U 4564/03 -

Zu den Anforderungen an die Impressumspflicht auf Internetseiten

4 Seiten scrollen ist zu viel - Impressum muss unmittelbar erreichbar und leicht erkennbar sein

Der Link „Impressum“ muss so angebracht werden, dass er leicht erkennbar und unmittelbar erreichbar ist. Ein Link, der erst durch Scrollen über 4 Bildschirmseiten sichtbar wird, genügt diesen Anforderungen jedenfalls nicht. Das geht aus einem Urteil des OLG München hervor.

Gemäß § 6 Teledienstegesetz (TDG) und § 10 Mediendienste-Staatsvertrag (MDStV) ist der Anbieter einer Website verpflichtet, eine Anbieterkennzeichnung auf seiner Seite zu veröffentlichen. Im Fall klagte der Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände wegen Verstößen gegen Verbraucherschutzgesetze im Zusammenhang mit der Gestaltung eines Internetauftritts gegen einen Internetanbieter. Bei diesem befand sich der mit „Impressum“ bezeichnete Link am Ende der Website. Bei einer Bildschirmauflösung von 1024 x 768 Bildschirmpunkten, musste der Nutzer über vier Seiten nach unten scrollen, um an das Seitenende zu gelangen.

Ein Link „Impressum“, der bei einer üblichen Bildschirmauflösung von 1024 x 768 Bildpunkten erst mittels Scrollens auf der vierten Bildschirmseite sichtbar wird, verstößt gegen die Erfordernisse der leichten Erkennbarkeit und der unmittelbaren Erreichbarkeit im Sinne von § 6 S. 1 TDG. Die Informationen nach § 6 TDG müssten an gut wahrnehmbarer Stelle und ohne langes Suchen jederzeit auffindbar sein, führte das Gericht aus. Das Gericht ließ es ausdrücklich dahinstehen, ob ein zum Impressum führender Link immer schon dann nicht leicht erkennbar bzw. nicht unmittelbar erreichbar ist, wenn er überhaupt erst durch Scrollen sichtbar wird. Jedenfalls sei im Streitfall der Aufwand für den Nutzer zu hoch, der erst durch vier Bildschirmseiten scrollen muss, um dort einen Link zu finden, dessen Platzierung am unteren Seitenrand, er zunächst nur vermuten könne.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin
Quelle: ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Internetrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Anbieterkennzeichnung | Impressum | Scrollen | Teledienstegesetz

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 1255 Dokument-Nr. 1255

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil1255

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?


Wenn Sie einen Anwalt suchen, kann Ihnen unser Partnerportal, das Deutsche Anwaltsregister, sicher helfen:
einen Anwalt über das Deutsche Anwaltsregister suchenSie suchen einen Anwalt?
Das Deutsche Anwaltsregister hilft ...

kostenlose-urteile.de - kostenlos Urteile recherchieren, ohne Abo - kostenlos Urteile lesen, ohne Zeitbeschränkung

einige wichtige Links:Startseite | Datenschutzerklärung | Impressum | Kontakt | über uns

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH