wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Samstag, 23. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 07.10.2004
I-10 U 70/04 -

Ohne besondere vertragliche Vereinbarungen sind Mieter nur zu einfachen Gartenpflegemaßnahmen verpflichtet

Rasen mähen, Unkraut jäten und das Entfernen von Laub zählen zu den üblichen Pflichten des Mieters

Die vom Mieter auszuführenden Gartenpflegemaßnahmen dürfen keine besonderen Fachkenntnisse des Mieters oder einen besonderen Zeit- und Kostenaufwand erfordern. So zählen alle darüber hinausgehenden Arbeiten zur Instandhaltungspflicht des Vermieters. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf hervor.

Die Beklagten im vorliegenden Fall waren Mieter eines Einfamilienhauses. Nachdem der Vermieter den Mietvertrag gekündigt hatte, machte er Schadensersatzansprüche geltend, die ihm durch die Widerherrichtung des bei der Übergabe angeblich total verwilderten Gartens entstanden waren. Nach Meinung der Vermieter hätten die Beklagten die Gartenpflege übernommen und seien somit verpflichtet gewesen, diesen während der Mietdauer in einem gepflegten Zustand zu halten und in diesem Zustand auch zurückzugeben. Dies sei vorliegend jedoch nicht geschehen.

Geschuldet sind nur Gartenpflegearbeiten, die keine besondere Fachkenntnis oder hohen Zeitaufwand erfordern

Das Oberlandesgericht sah keine Anspruchsgrundlage des Vermieters auf Schadensersatz gemäß § 280 Abs. 1 BGB. Die Kosten für die durch eine Firma ausgeführte Gartenpflegearbeiten in Höhe von 1.187 Euro konnte der Vermieter demnach nicht einfordern. Hätten die Parteien eines Mietvertrages, so das Gericht, wie hier lediglich die Pflege des Gartens vereinbart, ohne die geschuldeten Pflegemaßnahmen im Einzelnen zu beschreiben, seien hierunter gemäß §§ 133, 157, 242 BGB nur einfache Pflegearbeiten zu verstehen (vgl. Landgericht Siegen, Urteil v. 13.09.1990 - 3 S 211/90 - = WuM 1991, 85). Diese Tätigkeiten dürften keine besonderen Fachkenntnisse des Mieters oder einen besonderen Zeit- und Kostenaufwand erfordern. Zu den geschuldeten Pflegemaßnahmen würden demnach Rasen mähen, Unkraut jäten und das Entfernen von Laub zählen. Andere Arbeiten würden dagegen zur Instandhaltungspflicht des Vermieters zählen.

Pflanzen wild wachsen lassen ist gestattet, den Garten verwildern lassen ist jedoch nicht erlaubt

So würden die von dem Unternehmen ausgeführten Gartenpflegearbeiten wie Düngen, Gehölze beschneiden, Teich von Schlamm und Pflanzenbewuchs säubern nicht zu den einfachen Pflegearbeiten zählen. Im Falle der Vermietung eines Gartens mit Übertragung der Gartenpflegearbeiten sei in Anbetracht der Vielfalt der gegebenen Gestaltungsmöglichkeiten für den Umfang der vom Mieter auszuführenden Arbeiten ein großzügiger Maßstab anzusetzen. Die Grenzen seien da zu ziehen, wo der Mieter den Garten nicht mehr wild wachsen, sondern verwildern und verkommen ließe. Mangels gegenteiliger Absprache stehe dem Vermieter hinsichtlich Art, Umfang und Häufigkeit der Pflegemaßnahmen kein Direktionsrecht zu. Im vorliegenden Fall lag nach Meinung des Gerichts keine Verwahrlosung des Gartens vor. Die beanstandeten Versäumnisse der Mieter wären ohnehin den Instandhaltungspflichten der Vermieter zuzurechnen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.05.2012
Quelle: ra-online, Oberlandesgericht Düsseldorf (vt/st)

Aktuelle Urteile aus dem Mietrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE)
Jahrgang: 2005, Seite: 615
GE 2005, 615
 | Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 2005, Seite: 372
NJW 2005, 372
 | Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR)
Jahrgang: 2005, Seite: 13
NJW-RR 2005, 13
 | Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM)
Jahrgang: 2004, Seite: 866
NZM 2004, 866
 | Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 2004, Seite: 603
WuM 2004, 603
 | Zeitschrift für Miet- und Raumrecht (ZMR)
Jahrgang: 2005, Seite: 187
ZMR 2005, 187

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 13472 Dokument-Nr. 13472

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil13472

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?


Wenn Sie einen Anwalt suchen, kann Ihnen unser Partnerportal, das Deutsche Anwaltsregister, sicher helfen:
einen Anwalt über das Deutsche Anwaltsregister suchenSie suchen einen Anwalt?
Das Deutsche Anwaltsregister hilft ...

kostenlose-urteile.de - kostenlos Urteile recherchieren, ohne Abo - kostenlos Urteile lesen, ohne Zeitbeschränkung

einige wichtige Links:Startseite | Datenschutzerklärung | Impressum | Kontakt | über uns

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH