wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Samstag, 23. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 22.01.2010
2 U 904/09 -

Vor nassem und feuchtem Boden muss gewarnt werden

Verkehrssicherungspflicht wird sonst verletzt

Ist der Fußboden aufgrund der Reinigung nass oder feucht, so muss darauf hingewiesen werden. Geschieht dies nicht und kommt es zu einem Sturz, so liegt darin eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall buchte eine Urlauberin eine 15-tägige Ägyptenreise mit Nilkreuzfahrt. Während der Kreuzfahrt rutschte die Urlauberin gegen 14 Uhr beim Hinuntergehen einer Marmortreppe aus und stürzte sieben Treppenstufen hinunter. Zuvor war die Treppe gereinigt worden. Daher war die Treppe noch feucht und rutschig.

Urlauberin verlangt nach Sturz Schmerzensgeld und Schadenersatz

Die Urlauberin verlangte von der Reiseveranstalterin Schmerzensgeld und Schadenersatz. Das Landgericht Koblenz gab der Klage statt und sprach der Urlauberin ein Schmerzensgeld in Höhe von 4.000 € und einen Schadenersatzanspruch in Höhe von etwa 1.040 € zu. Dagegen richtete sich die Berufung der Beklagten.

Schuldhafte Verkehrssicherungspflicht lag vor

Das Oberlandesgericht Koblenz entschied gegen die Beklagte. Die Ansprüche haben der Klägerin gemäß §§ 280, 253 Abs. 2 BGB zugestanden. Die Reiseveranstalterin habe für die schuldhafte Verletzung der Verkehrssicherungspflicht der Verantwortlichen auf dem Schiff gemäß § 278 BGB einstehen müssen. Die Mitarbeiter des Reinigungspersonals seien nach den Putzarbeiten nämlich verpflichtet gewesen, durch Hinweis- oder Warnschilder auf die bestehende Rutschgefahr hinzuweisen.

Aufstellen von Schildern war erforderlich und zumutbar

Die Verkehrssicherungspflicht verpflichte grundsätzlich denjenigen, der eine Gefahrenlage geschaffen habe, die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um eine Schädigung anderer möglichst zu verhindern. Es genügen die Vorkehrungen, die nach den konkreten Umständen zur Beseitigung der Gefahr erforderlich und zumutbar seien. Erforderlich seien die Maßnahmen, die nach den Sicherheitserwartungen der Allgemeinheit geeignet seien, solche Gefahren abzuwenden, die bei einer normalen Benutzung drohen. Unter Zugrundelegung dieser Grundsätze seien die Verantwortlichen des Schiffes verpflichtet gewesen, Schilder aufzustellen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.01.2013
Quelle: Oberlandesgericht Koblenz, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Landgericht Koblenz, Urteil vom 10.07.2009
    [Aktenzeichen: 10 O 114/09]
Aktuelle Urteile aus dem Reiserecht | Schadensersatzrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR)
Jahrgang: 2010, Seite: 630
MDR 2010, 630

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 13696 Dokument-Nr. 13696

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil13696

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?


Wenn Sie einen Anwalt suchen, kann Ihnen unser Partnerportal, das Deutsche Anwaltsregister, sicher helfen:
einen Anwalt über das Deutsche Anwaltsregister suchenSie suchen einen Anwalt?
Das Deutsche Anwaltsregister hilft ...

kostenlose-urteile.de - kostenlos Urteile recherchieren, ohne Abo - kostenlos Urteile lesen, ohne Zeitbeschränkung

einige wichtige Links:Startseite | Datenschutzerklärung | Impressum | Kontakt | über uns

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH