wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Samstag, 23. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Schöneberg, Urteil vom 25.09.2012
19 C 381/11 -

Miet­erhöhungs­verlangen: Mieter muss eigene Kosten für Badmodernisierung nachweisen

Andernfalls besteht Zustimmungspflicht zur Mieterhöhung

Behauptet ein Mieter, dass er auf eigene Kosten das Bad modernisiert hat, muss er dies auch beweisen können. Kann er dies nicht, ist der Vermieter berechtigt im Rahmen einer Mieterhöhung das Bad als wohnwerterhöhend zu berücksichtigen. Dies hat das Amtsgericht Schöneberg entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall bestand Streit darüber, ob der Vermieter im Rahmen einer Mieterhöhung das moderne Bad wohnwerterhöhend berücksichtigen durfte. Hintergrund dessen war, dass die Mieter behaupteten, sie haben das Bad neu gefliest und eine neue Badewanne eingebaut. Der Vermieter klagte auf Zustimmung zur Mieterhöhung.

Zustimmungspflicht der Mieter

Das Amtsgericht Schöneberg entschied zu Gunsten des Vermieters. Denn die Mieter haben nicht beweisen können, dass sie das Bad auf eigene Kosten modernisiert haben. Sie seien daher gemäß § 558 BGB verpflichtet gewesen ihre Zustimmung zu erklären. Der Vermieter sei berechtigt gewesen, dass moderne Bad als wohnwerterhöhend im Rahmen der Mieterhöhung zu berücksichtigen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.10.2013
Quelle: Amtsgericht Schöneberg, ra-online (vt/rb)

Aktuelle Urteile aus dem Mietrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 15035 Dokument-Nr. 15035

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil15035

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?


Wenn Sie einen Anwalt suchen, kann Ihnen unser Partnerportal, das Deutsche Anwaltsregister, sicher helfen:
einen Anwalt über das Deutsche Anwaltsregister suchenSie suchen einen Anwalt?
Das Deutsche Anwaltsregister hilft ...

kostenlose-urteile.de - kostenlos Urteile recherchieren, ohne Abo - kostenlos Urteile lesen, ohne Zeitbeschränkung

einige wichtige Links:Startseite | Datenschutzerklärung | Impressum | Kontakt | über uns

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH