wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Samstag, 23. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 05.06.2012
4 U 88/11 -

Geisterfahrt: Befahren der Busspur mit einem Fahrrad entgegen der Fahrtrichtung ist grob verkehrswidrig

Daher kein Schmerzensgeldanspruch des verunfallten Radfahrers

Das Befahren der Busspur mit einem Fahrrad entgegen der Fahrtrichtung stellt einen grob verkehrswidrigen Sorgfaltspflichtverstoß dar. Kommt es zu einem Verkehrsunfall hat der verunfallte Radfahrer keinen Schmerzensgeldanspruch. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall befuhr eine Radfahrerin eine Busspur entgegen der Fahrtrichtung am äußersten linken Fahrbahnrand. Sie achtete dabei nicht auf den links neben ihr verlaufenden Bürgersteig, sondern blickte geradeaus auf den entgegenkommenden Verkehr. Dadurch übersah sie einen aus einer Grundstückseinfahrt kommenden PKW und kollidierte mit ihm. Der Autofahrer fuhr zwar langsam aus der Einfahrt, blickte aber nicht nach rechts. Zudem war seine Sicht nach rechts durch eine Säule eingeschränkt. Die Radfahrerin verlangte aufgrund des Unfalls Schmerzensgeld vom Autofahrer. Das Landgericht Frankfurt a.M. wies die Klage ab. Es war der Meinung, eine Haftung des Autofahrers sei nicht in Betracht gekommen, da der Radfahrerin ein überwiegendes Mitverschulden anzulasten gewesen sei. Dagegen richtete sich die Berufung der Radfahrerin.

Überwiegendes Mitverschulden der Radfahrerin

Das Oberlandesgericht Frankfurt entschied gegen die Radfahrerin. Ihr habe kein Anspruch auf Schmerzensgeld gemäß §§ 18 Abs. 1 StVG, 823 Abs. 1 BGB zugestanden. Denn der Unfall habe auf dem ganz überwiegenden Mitverschulden der Radfahrerin beruht (§§ 9 StVG, 254 BGB). Eine etwaige Haftung des Autofahrers gemäß § 18 Abs. 1 StVG sei dahinter zurückgetreten. Die Radfahrerin habe durch ihr Verhalten grob verkehrswidrig gegen die ihr gemäß § 1 Abs. 2 StVO obliegenden Sorgfaltspflichten verstoßen (vgl. OLG Celle, Urt. v. 31.01.2003 - 14 U 222/02).

Geringes Verschulden des Autofahrers

Nach Ansicht des Oberlandesgerichts sei dem Autofahrer nur ein geringes Verschulden anzulasten gewesen. Zwar entspreche es der allgemeinen Lebenserfahrung (sog. Anscheinsbeweis), dass ein aus einem Grundstück ausfahrender Autofahrer an dem Unfall ein Alleinverschulden treffe. Dies gelte jedoch dann nicht, wenn - wie hier - der Verunfallte verkehrswidrig entgegen der Fahrtrichtung die Fahrbahn befuhr (vgl. Saarländisches OLG, Urt. v. 01.03.2011 - 4 U 355/10).

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.01.2013
Quelle: Oberlandesgericht Frankfurt, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 19.04.2011
    [Aktenzeichen: 2-7 O 350/10]

Fundierte Fachartikel zum diesem Thema beim Deutschen Anwaltsregister:

Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 2012, Seite: 3249
NJW 2012, 3249
 | Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV)
Jahrgang: 2012, Seite: 590
NZV 2012, 590

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 15131 Dokument-Nr. 15131

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil15131

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?


Wenn Sie einen Anwalt suchen, kann Ihnen unser Partnerportal, das Deutsche Anwaltsregister, sicher helfen:
einen Anwalt über das Deutsche Anwaltsregister suchenSie suchen einen Anwalt?
Das Deutsche Anwaltsregister hilft ...

kostenlose-urteile.de - kostenlos Urteile recherchieren, ohne Abo - kostenlos Urteile lesen, ohne Zeitbeschränkung

einige wichtige Links:Startseite | Datenschutzerklärung | Impressum | Kontakt | über uns

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH