wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Samstag, 23. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Bielefeld, Urteil vom 19.02.2013
12 O 172/12 -

LG Bielefeld untersagt irreführende Werbung für Senseo Edelstahl Kaffeemaschine zum Preis von 8,97 Euro

Angebotene Kaffeemaschine ist lediglich kompatibel zu allen Kaffeepads

Das Landgericht Bielefeld hat auf Klage der Wettbewerbszentrale einen Anbieter von Druckerpatronen und Handyzubehör wegen irreführender Werbung für den Verkauf einer Kaffeepadmaschine, die als "Senseo Edelstahl Kaffeemaschine" bezeichnet wurde, zur Unterlassung verurteilt. Tatsächlich wurde keine Kaffeepadmaschine des Typs Senseo verkauft.

Im zugrunde liegenden Streitfall warb ein Unternehmen Druckerpatronen und Handyzubehör im Betreff seines Newsletters, der an 2,5 Millionen Empfänger ging, mit einer Sonderaktion wie folgt:

"Senseo Edelstahl Kaffeemaschine nur 8.97 (statt 40.00 Euro) / Druckerpatronen 95 % billiger."

Im nachfolgenden Text hieß es:

"Pad Edelstahl Kaffeemaschine, 550 Watt. Kompatibel zu allen Kaffeepads von Senseo, Tchibo, Melitta, Jacobs, Dallmayr etc. inkl. Kaffeepadhalter und Thermo Edelstahl-Tasse."

Unternehmen verkauft in Wirklichkeit nicht näher bezeichnete Kaffeepadmaschine eines anderen Herstellers

Eine Senseo Edelstahl Kaffeemaschine wurde jedoch nicht angeboten, sondern tatsächlich verkaufte das Unternehmen in dieser als "Sonderaktion" bezeichneten Aktion eine nicht näher bezeichnete Kaffeepadmaschine eines anderen Herstellers, die lediglich kompatibel zu allen Kaffeepads war.

Unternehmen vertraut auf Verständnis und Mitdenken der Verbraucher

Auf die von der Wettbewerbszentrale wegen Irreführung ausgesprochene Abmahnung verteidigte sich das Unternehmen damit, Verbraucher könnten aufgrund des Hinweises, wonach die Pad Edelstahl Kaffeemaschine kompatibel zu allen Kaffeepads von Senseo, Tchibo, Melitta, etc. sei, erkennen, dass es sich nicht um eine Senseo Kaffeemaschine handeln würde. Die Wettbewerbszentrale gab dem Unternehmen zunächst die Möglichkeit, die Angelegenheit gütlich vor der zuständigen Einigungsstelle beizulegen. Die Beklagte nahm das Vergleichsangebot nicht an, sondern wollte die Angelegenheit gerichtlich klären lassen.

Landgericht bejaht Irreführung der Verbraucher

Das Landgericht Bielefeld sieht in der Werbung eine Irreführung. Sie erwecke bei dem Verbraucher den Eindruck, dass im Rahmen einer Sonderaktion eine Senseo Edelstahl Kaffeemaschine zu einem besonders günstigen Preis, nämlich 8,97 Euro, angeboten würde.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.05.2013
Quelle: Wettbewerbszentrale/ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Wettbewerbsrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 15899 Dokument-Nr. 15899

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil15899

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?


Wenn Sie einen Anwalt suchen, kann Ihnen unser Partnerportal, das Deutsche Anwaltsregister, sicher helfen:
einen Anwalt über das Deutsche Anwaltsregister suchenSie suchen einen Anwalt?
Das Deutsche Anwaltsregister hilft ...

kostenlose-urteile.de - kostenlos Urteile recherchieren, ohne Abo - kostenlos Urteile lesen, ohne Zeitbeschränkung

einige wichtige Links:Startseite | Datenschutzerklärung | Impressum | Kontakt | über uns

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH