wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Samstag, 23. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 25.09.2013
6 K 486/13.KO -

Beamtin hat keinen Anspruch auf Beihilfe für Nahrungs­ergänzungs­mittel

Anspruch auf Beihilfe besteht nur für vom Arzt verordnete Aufwendungen für Arzneimittel

Aufwendungen für Arzneimittel nur dann beihilfefähig, wenn sie im Rahmen einer Behandlung vor der Beschaffung durch einen Arzt oder Heilpraktiker schriftlich verordnet wurden. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz und wies damit die Klage einer Beamtin auf Beihilfe für Nahrungs­ergänzungs­mittel ab.

Dem Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Die beim Land Rheinland-Pfalz beschäftigte Beamtin reichte bei der Oberfinanzdirektion Koblenz 21 Rechnungen über die Lieferung von Präparaten ein. Die Gesamtsumme machte insgesamt 3.226,16 Euro aus. Sie bat um die Gewährung einer Beihilfe, was mit dem Hinweis abgelehnt wurde, Aufwendungen für Nahrungsergänzungsmittel seien nicht beihilfefähig. Hiergegen erhob die Beamtin nach erfolglosem Widerspruchsverfahren Klage und machte geltend, sie leide an einer Vielzahl behandlungspflichtiger Erkrankungen insbesondere an Nervosität, Fibromylagie, Schlafstörungen, Ängsten, depressiven Verstimmungen und Migräne. Zu deren Behandlung habe sie mit Erfolg verschiedene Präparate eingenommen, was zu einer Verbesserung ihrer Blutwerte geführt habe.

Mittel, die geeignet sind, Güter des täglichen Bedarfs zu ersetzen, sind nicht beihilfefähig

Das Verwaltungsgericht Koblenz wies die Klage jedoch ab. Nach den einschlägigen Vorschriften, so die Richter, seien Aufwendungen für Arzneimittel nur beihilfefähig, soweit sie im Rahmen einer Behandlung vor der Beschaffung durch einen Arzt oder Heilpraktiker schriftlich verordnet worden seien. Dies gelte aber nicht für Mittel, die geeignet seien, Güter des täglichen Bedarfs zu ersetzen, so insbesondere Nahrungsergänzungsmittel, Diätkost, ballaststoffreiche Kost oder glutenfreie Nahrung. Eine Ausnahme hiervon gebe es bei Vorliegen bestimmter Krankheitsbilder zwar für Aminosäuremischungen, Eiweißhydrolysate, Elementardiäten und Sondennahrung. Bei den von der Beamtin eingenommenen Produkten habe es sich jedoch allesamt um Stoffe gehandelt, die als bloße Nahrungsergänzungsmittel einzustufen gewesen seien oder eine ausschließlich diätetische Bestimmung gehabt hätten. Hierfür gebe es keine Beihilfe.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.10.2013
Quelle: Verwaltungsgericht Koblenz/ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Beamtenrecht | Beihilferecht | Verwaltungsrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 16914 Dokument-Nr. 16914

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil16914

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?


Wenn Sie einen Anwalt suchen, kann Ihnen unser Partnerportal, das Deutsche Anwaltsregister, sicher helfen:
einen Anwalt über das Deutsche Anwaltsregister suchenSie suchen einen Anwalt?
Das Deutsche Anwaltsregister hilft ...

kostenlose-urteile.de - kostenlos Urteile recherchieren, ohne Abo - kostenlos Urteile lesen, ohne Zeitbeschränkung

einige wichtige Links:Startseite | Datenschutzerklärung | Impressum | Kontakt | über uns

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH