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Landgericht Köln, Urteil vom 17.10.2013
81 O 81/13 -

Verweis der Lufthansa AG auf Dritt-AGB nach Reisebuchung irreführend

Veränderung der vertraglichen Grundlagen nach Abschluss der Reisebuchung rechtswidrig

Die Deutsche Lufthansa AG bietet auf ihrem Internetportal nicht nur eigene Flüge an, sondern auch die von Tochter­gesellschaften. Ein einseitiger und für Kunden mitunter nachteiliger Verweis auf Dritt-AGB, der erstmals mit der Buchungsbestätigung erfolgt, ist rechtswidrig. Dies entschied das Landgericht Köln.

Dem Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Während des Buchungsvorgangs auf dem Internetportal der Deutschen Lufthansa AG mussten Kunden deren Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) akzeptieren, ansonsten war keine Buchung möglich. Wer mit einer Tochtergesellschaft der Deutschen Lufthansa -im konkreten Fall Germanwings GmbH - fliegen wollte, erlebte dann aber eine Überraschung: In der Buchungsbestätigung wurde er darüber informiert, dass für ihn nicht die zuvor akzeptierten AGB der Lufthansa gelten würden, sondern die mitunter nachteiligen der jeweiligen Tochtergesellschaft - hier der Germanwings GmbH.

Landgericht rügt Irreführung über wesentliche Bestandteile des Vertrags

Das Landgericht Köln erklärte dies für eine eindeutige Irreführung über wesentliche Bestandteile des Vertrags. Nach Abschluss einer Buchung einseitig die vertraglichen Grundlagen zu verändern, sei inakzeptabel und klar rechtswidrig.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.12.2013
Quelle: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg/ra-online

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Dokument-Nr.: 17352 Dokument-Nr. 17352

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