wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Samstag, 23. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern5/0/5(1)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Sozialgericht Düsseldorf, Urteil vom 10.10.2013
S 37 AS 3151/11 -

Blinder hat trotz angespartem Blindengeld Anspruch auf ALG II

Berücksichtigung des angesparten Blindengeldes stellt persönliche Härte dar

Ein Blinder hat auch dann einen Anspruch auf ALG II, wenn er ein monatliches Blindengeld erhält und über ein hohes durch das Blindengeld angespartes Vermögen verfügt. Während das Blindengeld kein zu berücksichtigendes Einkommen darstellt, würde eine Berücksichtigung des angesparten Blindengelds eine persönliche Härte bedeuten. Dies geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Düsseldorf hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall bestand Streit darüber, ob ein Blinder auch dann Anspruch auf ALG II hat, wenn er über ein durch das Blindengeld angespartes Vermögen verfügt. Das Jobcenter verwies darauf, dass Blindengeld ausschließlich als Ausgleich für die durch die Blindheit bedingten Mehraufwendungen gezahlt wird. Wird aber Blindengeld angespart, so bedeute dies seiner Ansicht nach, dass keine blindheitsbedingten Mehraufwendungen angefallen sind und das angesparte Blindengeld daher mit berücksichtigt werden kann. Der Fall landete schließlich vor Gericht.

Anspruch auf ALG II bestand trotz angespartem Blindengeld

Das Sozialgericht Düsseldorf entschied zu Gunsten des Blinden. Dieser habe trotz des monatlichen Blindengeldes sowie des angesparten Blindengeldes einen Anspruch auf ALG II gehabt. Denn zum einen habe das monatlich erzielte Blindengeld gemäß § 11 Abs. 3 Nr. 1b SGB II kein zu berücksichtigendes Einkommen dargestellt. Zum anderen hätte die Verwertung des angesparten Blindengeldes eine persönliche Härte im Sinne des § 12 Abs. 3 Nr. 6 SGB II für den Blinden bedeutet. Durch diese Härteregelung soll dem Hilfebedürftigen die wirtschaftliche Bewegungsfreiheit soweit wie möglich belassen und ein wirtschaftlicher Ausverkauf verhindert werden. Dies habe hier gedroht.

Angespartes Blindengeld dient blindheitsbedingtem Mehrbedarf

Nach Auffassung des Sozialgerichts habe das angesparte Blindengeld dem blindheitsbedingten Mehrbedarf gedient. Es verwies zur Begründung auf die Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 11.12.2007, Az.: B 8/9b SO 20/06 R. In dieser habe es ausgeführt, dass das Blindengeld auch zur Befriedigung laufender und immaterieller Bedürfnisse des Blinden dient. Dabei sei es dem Blinden überlassen, welchen blindheitsbedingten Bedarf er mit dem Blindengeld befriedigen will. Da der Art und der Umfang des Bedarfs damit von den persönlichen Wünschen des Blinden abhängt, liege auch dann eine zweckentsprechende Verwendung vor, wenn der Blinde sich durch ein Ansparen des Blindengeldes eine teure Anschaffung ermöglichen will. Das angesparte Blindengeld diene daher dem blindheitsbedingten Mehrbedarf.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.02.2014
Quelle: Sozialgericht Düsseldorf, ra-online (vt/rb)

Aktuelle Urteile aus dem Sozialrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 17771 Dokument-Nr. 17771

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil17771

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  1 Abstimmungsergebnis Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (1)

 
 
Karl Dettmer schrieb am 04.03.2014

Wer prüft die Verwendung der Auslagenerstattung unserer Politiker? Die bekommen jeden Monat mehr als 5.000 € steuerfrei und sollen davon politisch interessierte Menschen bewirten. Welche Bewirtung aber erhalten wir beim Besuch des Bundestages von wem?

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?


Wenn Sie einen Anwalt suchen, kann Ihnen unser Partnerportal, das Deutsche Anwaltsregister, sicher helfen:
einen Anwalt über das Deutsche Anwaltsregister suchenSie suchen einen Anwalt?
Das Deutsche Anwaltsregister hilft ...

kostenlose-urteile.de - kostenlos Urteile recherchieren, ohne Abo - kostenlos Urteile lesen, ohne Zeitbeschränkung

einige wichtige Links:Startseite | Datenschutzerklärung | Impressum | Kontakt | über uns

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH